Update der Warennummern 2026
Mitte November hat das Statistische Bundesamt (DESTATIS) die Änderungen des Warenverzeichnisses für 2026 veröffentlicht. Diese wirken sich in der Folge auf den Elektronischen Zolltarif (EZT) aus. Denken Sie daher daran, dass für das Jahr 2026 nur noch die ab dem 1. Januar 2026 gültigen Warennummern für Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen zulässig sind. Wir haben zusammengestellt, was in den AEB-Anwendungen zu beachten ist.
Nur aktuelle Warennummern sind korrekte Warennummern – daher ist eine Überprüfung und die Pflege in Ihren Stammdaten und Vorlagen notwendig.
Zum Warenverzeichnis 2026 (Destatis)
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Detaillierte Hinweise zum Vorgehen und was bei der Umstellung in Ihrer Webanwendung zu beachten ist, finden Sie in unserem Help Center Artikel: Update der Warennummern 2026 in den Anwendungen von AEB
Warennummern enthalten den Gültigkeitsbeginn 01.01.2026. Somit stehen auch im Jahr 2026 für die Intrastatmeldungen noch Warennummern aus dem Jahr 2025 zur Verfügung, für den Fall, dass Sie 2026 Intrastatmeldungen für das Jahr 2025 melden.
Weitere Informationen zur Umstellung stehen Ihnen in folgenden Artikeln zur Verfügung:
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