Entwaldung: Verschiebung und Änderungen der EUDR
Wie angekündigt hat die EU noch im Dezember 2025 die Verschiebung sowie Erleichterungen bei der Entwaldungsverordnung (EUDR) beschlossen. Der Anwendungsbeginn wird für die meisten Unternehmen um ein weiteres Jahr verschoben. Zusätzlich werden weitere Änderungen umgesetzt.
Am 18. Dezember 2025 hat der Rat der EU in seiner Presseklärung über die Genehmigung der Änderungen informiert. Im Anschluss wird die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am Folgetag in Kraft.
Das Wichtigste vorweg: Der Anwendungsbeginn verschiebt sich bis zum 30. Dezember 2026, Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten zusätzlich sechs Monate Zeit.
Das sind die zentralen Maßnahmen, die Erleichterungen für Unternehmen in der gesamten Lieferkette erreichen sollen:
- Verminderte Pflichten bei Sorgfaltserklärungen: Nur wer von EUDR betroffene Produkte in der EU erstmalig auf dem Unionsmarkt bereitstellt, muss eine Sorgfaltserklärung abgeben und für fünf Jahre archivieren.
-
In der Lieferkette: Nur der erste nachgelagerte Markteilnehmer oder Händler muss die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen vom Importeur oder die Identifikationsnummern der Klein- oder Kleinstprimärerzeuger sammeln. Weitere nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler in der Lieferkette sind dazu nicht mehr verpflichtet.
- Neue Gruppe: Die neu eingeführten „Klein- und Kleinstprimärerzeuger“ müssen an Stelle einer Sorgfaltserklärung nur eine einmalige und vereinfachte Erklärung gemäß EUDR Anhang III abgeben, bei der beispielsweise die Geolokalisierung durch eine Betriebsanschrift ersetzt werden kann. Sie erhalten dann eine Identifikationsnummer, die sie ihren von der EUDR erfassten Erzeugnissen mitgeben können.
- Streichung von Büchern, Zeitungen und Druckerzeugnissen: Diese fallen aus dem Anwendungsbereich der EUDR.
Das Bundesministerium Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat die aktuellen Informationen im Newsletter vom 18. Dezember 2025 gebündelt und wird FAQ sowie weitere Websites aktualisieren.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare