PEM-Ursprungsregeln – Jahreswechsel 2025/2026
Zum Jahreswechsel 2025/2026 stehen erneut Veränderungen für die Pan-Euro-Med Zone (kurz: PEM-Zone) an. Zwischen den Vertragsparteien gilt künftig jeweils nur noch ein Regelwerk zu den Ursprungsregeln – entweder das revidierte Regionale Übereinkommen oder dem bisherigen Übereinkommen entsprechende Regeln.
Im Bereich der Industriegüter dürfte damit Ursprung meist leichter zu erreichen sein.
In den meisten Abkommen der EU mit Ländern der Pan-Euro-Med Zone wird auf die aktuelle (revidierte) Version des Regionalen Übereinkommens verwiesen. Für diese Abkommen entfällt ab Januar 2026 die alternative Anwendung der alten Regeln. Sofern nicht alle Abkommen umgestellt werden, hat dies zur Folge, dass es weiterhin zwei Kumulierungszonen gibt. Kumulierung ist nur innerhalb einer Zone möglich, weil nur dann die Voraussetzung identischer Ursprungsregeln gegeben ist. Weitere Umstellungen von bestehenden Abkommen werden noch vor dem Jahreswechsel erwartet.
Die vereinbarten Übergangsbestimmungen erlauben für eine begrenzte Zeit, dass auch nach den alten Ursprungsregeln vor dem 1. Januar 2026 ausgestellte Präferenznachweise anerkannt werden im Rahmen der sogenannten Durchlässigkeit. In den Kapiteln 1bis 24 ist die Durchlässigkeit nur für Waren der Kapitel 1, 3 und verarbeitete Fischereierzeugnisse des Kapitels 16 gegeben.
Der deutsche Zoll hat am 16. Dezember 2025 in seiner Fachmeldung Regionales Übereinkommen eine aktualisierte Übersicht veröffentlicht und erläutert das Vorgehen in zahlreichen Fallbeispielen.
Bereits am 5. Dezember stellte das BAZG das Zirkular Revidiertes PEM Übereinkommen – Definitive Anwendung ab 1. 1. 2026 für den Schweizer Rechtsraum bereit. Beide Behörden erläutern darin weitere Details.
Was bedeutet das für die Software Origin & Preferences (O&P) von AEB?
- In O&P werden sowohl für den Rechtsraum Schweiz als auch den Rechtsraum EU zum 1. Januar 2026 alle Abkommen, die das revidierte Regionale Übereinkommen anwenden, auf die neuen Regeln umgestellt.
- Die Umstellung führen Sie über das Widget zur FTA-Reform aus, wie bereits in 2025.
- Hierzu mein persönlicher Tipp: Denken Sie bei der Ausführung des Widgets an die Regelpflege, überspringen Sie diese nicht.
- Abkommen, in denen die Ursprungsregeln im Abkommen selbst vereinbart sind, werden in der Software nicht umgestellt. Wegen geänderter Kumulierungsmöglichkeiten können sich auch für diese Länder die Bewertungen ändern.
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