Änderungen im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU
Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) ist ein handelspolitisches Instrument der EU, das Entwicklungsländern einseitig Zollvergünstigungen gewährt, um deren wirtschaftliche Entwicklung durch erleichterten Zugang zum EU-Markt zu fördern. Bei der jährlichen Überprüfung wurden jetzt die Länderlisten leicht angepasst.
In der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1951 der Kommission vom 29. September 2025 wurden die Länderlisten auf die Begünstigungskriterien der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 732/2008 des Rates überprüft. Es ergeben sich folgende zwei Änderungen:
- Indonesien wurde von der Weltbank seit 2023 durchgehend als Land mit “mittlerem Einkommen/obere Einkommenskategorie” eingestuft. Damit erfüllt es nicht mehr die Begünstigungskriterien und wird nach einer Übergangsfrist mit Wirkung zum 1. Januar 2027 aus der Liste der APS-begünstigten Länder gestrichen.
- São Tomé und Príncipe wurde aus der Liste der am wenigsten entwickelten Länder gestrichen. Diese Änderung wird nach einer Übergangsfrist von drei Jahren gültig, also zum 1. Januar 2029. Danach gelten die allgemeinen APS-Regeln.
Zudem wurde die Gefährdungsschwelle von 7,4 % auf 9 % erhöht, weil die Zahl der APS-Länder gesunken ist. Die Gefährdungsschwelle legt fest, ab welchem Anteil an den gesamten APS-Importen die Importe eines Landes so groß sind, dass keine besondere Förderung mehr nötig ist. Die Importe eines Landes müssen nun mehr als 9 % der gesamten APS-Importe in die EU ausmachen, um keiner Förderung mehr zu bedürfen.
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