BAFA: Aktualisierte Übersicht über die länderbezogenen Embargos
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 8. Dezember 2025 die Übersicht der Länder aktualisiert, für die ein länderspezifisches Embargo zu beachten ist. Neu aufgenommen wurde Niger. Des Weiteren gab es Ergänzungen bei den Russland-Embargos. Insgesamt bestehen Embargos gegen 30 Länder.
37 Einzel-Embargos werden in der aktualisierten Übersicht über die länderbezogenen Embargos des BAFA aufgeführt, wobei es zu Mehrfachnennung der Länder Iran, Russland und Ukraine kommt. Bei den Russland-Embargos wurden Maßnahmen angesichts der Menschenrechtslage gemäß der VO (EU) 2024/1485, zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1438 vom 15.Juli 2025, hinzugefügt.
Neu aufgenommen wurde Niger mit der Verordnung (EU) 2023/2406, veröffentlicht im EU-Amtsblatt vom 24. Oktober 2023. Das im dortigen Artikel 2 skizzierte Bereitstellungsverbot gilt für die in Anhang I genannten Personen. Dieser ist momentan allerdings nicht gefüllt.
Änderungen von Verordnungen oder Durchführungsverordnungen wurden bei den einzelnen Ländern ebenfalls aktualisiert.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- BAFA: Embargos – Länder
- Zoll: Länderembargos
- EU-Kommission: EU Sanctions Map
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