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Abkommen EU-Marokko stellt auf das revidierte Regionale Übereinkommen um

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Kommentare

1 Kommentar

  • Thomas Hartinger

    Auf ihrer Webseite weist u.a. die IHK Region Stuttgart darauf hin, dass Marokko und Ägypten bei Lieferungen aus der EU in diese Länder vorerst den Vermerk "REVISED RULES" auf den Präferenznachweisen (Ursprungserklärung oder EUR.1) verlangen.

    Bzgl. Ägypten bestätigt das auch eine Fachmeldung des Zolls und weist auf die Möglichkeit der nachträglichen Ausstellung eines neuen Ursprungsnachweises hin, wenn der ursprüngliche abgelehnt worden war.

    Für unsere Kunden, die das Origin & Preferences Add-On für SAP(R) in Version 2.3 einsetzen, steht ein Transport zur Verfügung. Unsere Cloud-basierte Ermittlung des Wortlauts der Ursprungserklärung wurde ebenfalls angepasst.

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