China erweitert Ausfuhrgenehmigungspflicht für Stahlerzeugnisse
Das chinesische Wirtschaftsministerium (MOFCOM) verschärft seine Exportregulierungen für Stahl umfassend: Seit dem 1. Januar 2026 dürfen nahezu alle Stahlprodukte nur noch mit behördlicher Exportlizenz ausgeführt werden. Für europäische Unternehmen mit Lieferanten aus China kann dies zu Verzögerungen und zusätzlichem Abstimmungsbedarf führen.
Mit den neuen Exportkontrollen dehnt China die Regulierung auf nahezu alle Stufen der Stahlproduktion aus – vom Roheisen über verschiedene Halbzeuge bis zu Endprodukten und Stahlschrott. Konkret benötigen jetzt sämtliche Waren des HS-Kapitels 72 sowie die Positionen 7301 bis 7307 eine Exportlizenz. Das chinesische Wirtschaftsministerium hatte dies im Dezember 2025 mit der Bekanntmachung Nr. 79/2025 (in Mandarin) veröffentlicht. Bislang war die Lizenzpflicht auf Ferrolegierungen (HS-Position 7202) beschränkt. Die Exportlizenzen müssen von in China ansässigen Exporteuren bei den örtlichen MOFCOM-Niederlassungen beantragt werden. Die Bearbeitungszeit soll bei ca. drei Tagen liegen.
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat die Regelungen im Artikel China führt Genehmigungssystem für den Export bestimmter Stahlprodukte zusammengefasst. Der genaue Warenkreis ist in einer offiziellen Liste des MOFCOM definiert, die die chinesischen Zolltarifnummern enthält. WKÖ hat eine Arbeitsversion der Liste der betroffenen Waren erstellt, die maschinell in Englisch übersetzt wurde.
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