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Mercosur: Vorläufige Anwendung möglich

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Kommentare

2 Kommentare

  • Ruth Setzler

    Nachdem am 26. Februar zunächst Uruguay und zwei Stunden später auch Argentinien das Abkommen mit deutlicher Mehrheit ratifizierten, kündigte die EU-Kommission in der Pressemitteilung vom 27. Februar 2026 an, das Abkommen noch während der laufenden juristischen Prüfung vorläufig anzuwenden. Die zugehörigen Rechtstexte, die am selben Tag im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden, ermöglichen einen Start für die vorläufige Anwendung „am 1. Tag des zweiten Monats nach gegenseitiger Notifikation“. Am 4. März hat der Senat in Brasilien dem Abkommen ebenfalls zugestimmt und die Ratifizierung in Paraguay wird in Kürze erwartet. Dann ist das Abkommen vollständig auf Mercosur-Seite ratifiziert. Eine vorläufige Anwendung könnte dann im zweiten Quartal 2026 erfolgen. Der Starttermin wird im Amtsblatt der EU bekannt gegeben werden. 

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  • Thomas Hartinger

    Gemäß einer weiteren Pressemitteilung kann das Abkommen ab 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden. Im Detail führt sie aus: 

    Das EU-Mercosur-Interimshandelsabkommens (iTA) wird ab dem 1. Mai vorläufig zwischen der EU und allen Mercosur-Ländern gelten, die ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und dies der EU bis Ende März notifiziert haben – Argentinien, Brasilien und Uruguay haben dies bereits getan. Paraguay hat das Abkommen kürzlich ratifiziert und wird seine Mitteilung voraussichtlich in Kürze übermitteln.

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