Mercosur: Vorläufige Anwendung möglich
Am 9. Januar 2026 stimmten die Vertreter der 27 EU-Staaten mit der erforderlichen Mehrheit für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Doch nach der Unterzeichnung am 17. Januar folgte am 21. Januar die Überstellung an den Europäischen Gerichtshof. Eine vorläufige Anwendung bleibt allerdings möglich.

Das Abkommen ist unterzeichnet
Das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens (EMPA) wurde seit Juli 1999, mit dem Inkrafttreten des interregionalen Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit verhandelt. Nun ist es unterzeichnet – doch es gibt noch Hürden bis zur tatsächlichen Anwendung. Daher gelten aktuell die bestehenden Zölle und Handelsbedingungen weiter. Zusätzliche Zollvorteile aus dem EU‑Mercosur‑Abkommen greifen noch nicht.
Der Weg zur Anwendung ist zweistufig aufgebaut: Bis das EMPA vollständig in Kraft treten kann, soll das Interim Trade Agreement (iTA) gelten. Da das iTA ausschließlich in die Kompetenz der EU fällt, wird hierfür keine nationale Ratifizierung benötigt. Nach der Zustimmung der Kommission, des Rats und üblicherweise auch des Parlaments, wird die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgen. Zum Zeitplan sagte ein EU-Diplomat am 22. Januar zur Nachrichtenagentur Reuters: „Das EU-Mercosur-Abkommen soll vorläufig angewendet werden, wenn der erste Mercosur-Staat ratifiziert hat. Das wird wohl Paraguay im März sein“
Umfang des Abkommens – mit Sonderregeln für landwirtschaftliche Produkte
Zölle auf über 90 Prozent der EU- und Mercosur-Exporte sollen schrittweise über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren abgebaut werden. Zu den wichtigsten Exportwaren der EU in die Region zählen Maschinen, chemische Erzeugnisse, Pharmazeutika sowie Kfz und Kfz-Teile.
Die EU räumt für einige Agrarerzeugnisse aus den Mercosur-Staaten niedrigere Zölle ein –gleichzeitig werden Importquoten festgesetzt. Das sind unter anderem: 99 000 Tonnen Rindfleisch, 25.000 Tonnen Schweinefleisch und 180 000 Tonnen Geflügel. Zudem wurden ein Schutzmechanismus eingesetzt, der Quoten aussetzen kann, und zusätzliche Importkontrollen vereinbart. Auch ein Krisenfonds für Landwirte steht bereit.
Mercosur in der Praxis
Vor allem Klein- und mittelständische Unternehmen sollen durch die Vereinfachungen profitieren, die zukünftig auch Zugang zu öffentlichen Aufträgen haben werden. Für die Branchen Maschinenbau, Kfz, Chemie und Pharmazeutika bietet Germany Trade and Invest (GTAI) aktualisierte Analysen. Auch die Absatzchancen im Agrarsektor sollen steigen. Zölle auf Wein (bislang 27 Prozent) und Spirituosen (35 Prozent) aus der EU werden fallen und regionale Spezialitäten, zu denen auch schwäbische Spätzle und Maultaschen gehören, werden geschützt.
Um teilzunehmen ist eine Registrierung als REX für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren vorgesehen. Als Ursprungsnachweis wird die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten dienen. Ab Inkrafttreten bzw. vorläufiger Anwendbarkeit des Abkommens können dann auch die Mercosurstaaten auf Lieferantenerklärungen genannt werden.
Origin & Preferences von AEB
Auf die Neuerungen ist auch die AEB-Software Origin & Preferences vorbereitet. Sie hilft, Präferenznachweise zu verwalten, den Präferenzstatus von Handelswaren zu ermitteln, Präferenzen kalkulieren und somit Ihren Kunden beim Import-Zölle zu sparen.
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