Freihafen Cuxhaven ab 2027 aufgelöst
Im Bundesgesetzblatt vom 22. Dezember 2025 wurde das Ende des vorletzten Freihafens in Deutschland veröffentlicht. Ab Anfang 2027 wird dieser aufgehoben und nur Bremerhaven erfüllt in Deutschland noch die Funktionen einer Freizone.
Freizonen gehören zum Zollgebiet der Union – werden Waren aus dem Drittland dorthin verbracht, fallen keine Abgaben an, es werden keine handelspolitischen Maßnahmen angewendet und es sind keine Sicherheitsleistungen notwendig. Die Waren stehen unter zollamtlicher Überwachung und dürfen unbegrenzt gelagert werden. Anders als in Zolllagern dürfen in Freihäfen die Waren in die aktive Veredelung überführt werden.
Die Niedersachsen Port GmbH als Betreiberin der Freizone hatte die Schließung für Cuxhaven beantragt, da der wirtschaftliche Nutzen nicht länger in Relation zum personellen und administrativen Aufwand stünde.
>> Zum Bundesgesetzblatt vom 22. Dezember 2025: Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften
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