Maschinenexporte in die Türkei
Die IHK Köln informiert auf einer Website über Importverordnungen der Türkei, die Ende 2025 erlassen wurden und ab Januar 2026 in Kraft getreten sind. Aktualisierungen betreffen unter anderem Waren, die der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen sowie Maschinen, für die Produktsicherheits- und Kontrollvorschriften gelten.
Die Bekanntmachungen des türkischen Handelsministeriums betreffen unterschiedliche Warengruppen. Die IHK Köln listet diese auf der Webseite Türkei: Übersicht über besondere Import-Vorschriften auf.
Besonderheiten gelten für die Waren, die mit der Freiverkehrsbescheinigung A.TR in die Türkei gelangen. Bei Waren, die sich im freien Verkehr innerhalb der EU befinden, wird grundsätzlich angenommen, dass diese auch nach den zugehörigen EU-Richtlinien und -Normen entsprechen. Bei Importen in die EU wird daher bei Einfuhrkontrollen über das elektronische System TAREKS der Türkei in den meisten Fällen die notwendige Referenznummer automatisiert vergeben. Bei Verdacht kann allerdings eine Kontrolle zur Konformität angeordnet werden.
Eine Übersicht der Darstellungen und Erläuterungen in deutscher Sprache liefert Germany Trade and Invest (GTAI) für das Jahr 2026.
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Am 17. Februar 2026 hat Germany Trade & Invest die Änderungen der Importverordnungen und Produktkonformitätserlassen zusammengefasst. Die Darstellungen und Erläuterungen in deutscher Sprache haben wir daher im Beitrag aktualisiert hinterlegt.
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