EU und Indien vereinbaren Freihandelsabkommen: Inhalte und Zeitplan
Maschinen, Chemie oder Fahrzeuge – in dem vereinbarten Handelsabkommen zwischen der EU und Indien sollen Zölle auf 96,6 Prozent der EU-Ausfuhren abgeschafft oder gesenkt werden. Im Gegenzug sollen beim Import zahlreiche indische Produkte zollfrei werden. Ausgenommen davon bleiben bestimmte landwirtschaftliche Produkte.

Am 27. Januar 2026 hat die EU-Kommission in einer Presseerklärung die wichtigsten Informationen zusammengefasst: EU und Indien schließen wegweisendes Freihandelsabkommen. Zusätzlich werden Verlinkungen angeboten zu Factsheets und Antworten auf die häufigsten Fragen.
Reduktion der Zollsätze
Schrittweise soll Indien die Zölle für fast alle EU-Waren abschaffen. Für viele Tariflinien wird eine Reduktion der Zollsätze bereits direkt im Anschluss nach Inkrafttreten wirksam. Laut Chapter-by-Chapter Summary der EU soll beispielsweise der Zollsatz auf Chemikalien und auf Textilien und Bekleidung fast vollständig aufgehoben werden, für Maschinenimporte reduziert sich der Zollsatz immerhin um ca. 50 Prozent. Der Stufenplan sieht eine zollfreie Einfuhr dann innerhalb von fünf, sieben oder zehn Jahren nach Inkrafttreten vor.
Rücksicht auf landwirtschaftliche Produkte
Im Handelsabkommen wird besonders Rücksicht auf Produkte aus dem landwirtschaftlichen Bereich genommen. Daher wird die EU dauerhaft Zölle auf Rindfleisch, Zucker, Reis, Hühnerfleisch, Milchpulver, Honig, Bananen, Weichweizen, Knoblauch und Ethanol erheben. Für andere Produkte wurden Importquoten vereinbart. Alle indischen Importe müssen den Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitsvorschriften der EU entsprechen. Zusätzlich sorgt ein Schutzmechanismus dafür, dass die EU auf Störungen des EU-Markts reagieren kann.
Marktzugang sichern
Für Unternehmen, für die der indische Markt interessant ist, bleiben die umfangreichen Regulierungen allerdings weiter eine Hürde. Im Abkommen ist beispielweise keine gegenseitige Anerkennung von Nachweisen zur Produktsicherheit enthalten. Daher bleiben ggf. Zertifizierungen zum Beispiel nach den Vorgaben des Bureau of Indian Standards (BIS) auch in Zukunft unerlässlich.
Nachgefragt: AHK-Webinar am 18. Februar
In Zusammenarbeit zwischen DIHK, AHK Indien und dem India Desk Netzwerk in Deutschland wird am 18. Februar 2026 ein Webinar angeboten, bei dem Unternehmen mehr über Marktchancen und Herausforderungen erfahren können:
>> Das EU-Indien-Freihandelsabkommen im Fokus: Ein Mega-Deal?
Die nächsten Schritte
Von der politischen Einigung bis zum Inkrafttreten wird allerdings noch einige Zeit vergehen. Ein konkretes Datum ist noch nicht bekannt. Laut Presseerklärung wird die EU zunächst die Vertragstexte als Vorabversion mit dem derzeitigen Verhandlungsstand veröffentlichen, die anschließend rechtlich geprüft sowie in alle Amtssprachen übersetzt werden. Erst nachdem der Rat der EU das Abkommen angenommen und unterzeichnet hat, kann das Europäische Parlament das Abkommen ratifizieren.
In einer der weltweit größten Freihandelszonen sollen laut Pressemitteilung der EU dann jährlich rund 4 Milliarden Euro an Zöllen auf europäische Produkte eingespart werden. Im Jahr 2024 betrug das Exportvolumen aus der EU 75 Milliarden Euro – erwartet wird, dass sich die EU-Warenexporte bis 2032 verdoppeln.
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