Aktualisierungen des BAFA: Anpassung der Muster zu Endverbleibserklärungen für Ausfuhren nach Russland
Am 9. Februar 2026 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bundesanzeiger die Neufassung der Bekanntmachungen zu Endverbleibserklärungen inklusive neuer Mustervorlagen veröffentlicht.
Endverbleibsdokumente enthalten Erklärungen des Empfängers oder Endverwenders über den Endverbleib und die Verwendung der Güter. Die Entscheidung des BAFA über die Erteilung einer Genehmigung für Rüstungs- oder Dual-Use-Güter hängt maßgeblich von der Prüfung des Empfängers bzw. Endverwenders und des Bestimmungslands ab.
Die Anpassungen beziehen sich auf die Muster der Endverbleibserklärungen C6 und C7 für mittelbare und unmittelbare Ausfuhren nach Russland. Die Änderungen betreffen Section G, in der nun zusätzliche Angaben dazu verlangt werden, ob der Endverwender in einer russischen Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzone ansässig ist oder von einem dort ansässigen Unternehmen kontrolliert wird. Das BAFA erläutert Einzelheiten im Artikel Anpassung der Muster zu Endverbleibserklärungen für Ausfuhren nach Russland. Hier finden Sie auch Links zu den Vorlagen.
Bereits angeforderte oder eingereichte ältere Endverbleibserklärungen bleiben gültig. Das BAFA empfiehlt aber, die entsprechenden Angaben proaktiv nachzureichen, um Rückfragen zu vermeiden. Die Änderungen betreffen unmittelbare sowie mittelbare Ausfuhren.
Online-Hilfe zum richtigen Formular
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