Narrenstreich? Das ist ja das Gipfeli!
Der Rosenmontag ist ein bedeutender Tag im Karneval in Deutschland und der Schweiz. Vielerlei Umzüge und Veranstaltungen locken Menschen über die Grenze und häufig werden Besuchende in Manier von Till Eulenspiegel auf so einiges aufmerksam gemacht. Kennen Sie eigentlich die wahre Geschichte der verspeisten Gipfeli an der Schweizer Grenze?

Bereits im August 2025 erhielt ein Familienvater vom deutschen Zoll eine Strafe von 20 Euro aufgebrummt: Er wollte bei der Wiedereinreise in die Schweiz die Ausfuhrbescheinigung über seinen Einkauf am Zoll Rheinfelden abstempeln lassen, doch bei der Warenbeschau fehlten zwei Gipfeli. Diese wurden wohl bereits von seinen Kindern verspeist. Das Verwarngeld wurde wegen falscher Angaben verhängt.
Der Grund: Für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer müssen alle Waren vorgewiesen werden, die auf dem Kassenbon stehen. Schließlich sind die Waren für den Verzehr beziehungsweise den Gebrauch außerhalb von Deutschland gedacht.
Tipp der AEB-Community: Ob Berliner, Gipfeli oder Fasnachtschüechli dies- und jenseits der Grenze – lieber ohne Ausfuhrbescheinigung direkt genießen.
Damit wünschen wir allen Narren, Jecken und Hästrägern einen fröhlichen Rosenmontag.
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