Rat der EU stimmt Zollabgabe bei Kleinsendungen zu
Warensendungen unter 150 Euro dürfen laut Unionszollkodex (UZK) in einem vereinfachten Verfahren importiert werden. In Deutschland wird dies über das Fachverfahren ATLAS IMPOST ermöglicht. Ab Juli 2026 sollen für diese Sendungen pauschale Zollabgaben anfallen. Der Rat der EU hat jetzt den zugehörigen Verordnungsentwurf veröffentlicht.

Nach einer aktuellen Analyse der EU-Kommission hat das E-Commerce-Geschäft im Jahr 2025 weiter zugenommen.
Schon im Dezember 2025 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Abgabenregelung für Kleinsendungen eingebracht: Kleinsendungen: Abschaffung der 150 Euro-Grenze in 2026 beschlossen. Diesem hat der Rat der EU laut der Presseerklärung Neue Zollvorschriften für kleine Pakete vom 11. Februar 2026 zugestimmt.
Betroffene Sendungen
Im jetzt angenommenen Verordnungsentwurf wird die in Titel II Kapitel V der Zollbefreiungsverordnung geregelte Zollfreiheit für Sendungen mit geringem Wert abgeschafft. Für Einfuhren bis 150 Euro, die mit einer IOSS-ID angemeldet werden oder die im Postverkehr transportiert werden, sollen ab 1. Juli 2026 pauschale Zollabgaben erhoben werden. Für Kleinsendungen, die ohne IOSS-ID angemeldet werden, sollen reguläre Zollabgaben erhoben werden. Demnach dürfte für diese Fälle das Verfahren ATLAS IMPOST nicht mehr anwendbar sein.
Keine Änderungen sieht der Verordnungsentwurf bezüglich zollfreier Sendungen zwischen Privatpersonen vor.
Zur IOSS-ID: Diese dient der einfachen Entrichtung der Mehrwertsteuer in allen Mitgliedstaaten. Der Verkäufer der Waren registriert dazu sich in seinem Mitgliedsaat. Anschließend kann er monatlich die angefallene Mehrwertsteuer zentral entrichten – unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat er Privatpersonen beliefert hat.
Höhe der Abgabe
Die Höhe des pauschalen Zollsatzes wird auf drei Euro pro Ware einer Sendung festgelegt. Allerdings ergibt sich aus dem Verordnungsentwurf noch nicht, was genau unter „Wareׅ“ zu verstehen ist.
In ATLAS IMPOST wird die Warennummer auf Basis der HS-Unterposition mit sechs Stellen angemeldet. Andererseits könnte unter „Ware“ auch eine Position einer Zollanmeldung verstanden werden. In einem Beispiel erläutert der Rat der EU, dass drei Blusen – zwei aus Wolle und eine aus Seide – in einem Paket zu einer Zollabgabe von sechs Euro führen sollen.
Die Alternative: Vollständige Einfuhranmeldung
Für Unternehmen, die Kleinsendungen importieren, könnte es in der Folge günstiger sein, einen vollständigen Datensatz für den Import anzumelden. Beispielsweise liegt der Zollsatz für Bücher und Zeitschriften derzeit bei null. Sollen diese weiterhin als Kleinsendung abgewickelt werden, fallen dafür laut der neuen Vorschriften drei Euro Zollabgaben an. Ob eine Umlenkung von Kleinsendungen in die normale Importabwicklung stattfindet, wird sich zeigen.
Ausblick auf die Umsetzung
Im Verordnungsentwurf sind folgende Zeitpunkte festgelegt:
- Ab Oktober 2026 soll die EU-Kommission überprüfen, ob Kleinsendungen vermehrt ohne IOSS-ID gemeldet werden. Sollte dies der Fall sein, können die Vorschriften nochmals angepasst und auf alle Sendungen unter 150 Euro ausgeweitet werden.
- Der pauschale Zollsatz gilt zunächst befristet bis Juli 2028. Ab Dezember 2027 soll geprüft werden, ob die Umsetzung der zentralen IT-Infrastruktur für europäische Zollsysteme wie geplant ab Juli 2028 in Betrieb gehen wird. Sollte es zu Verzögerungen kommen, kann die Erhebung der pauschalen Zollabgaben verlängert werden.
Derzeit sind die IT-Systeme der EU für die Abwicklung von Kleinsendungen nicht darauf ausgelegt, Zollabgaben zu erheben. Werden zukünftig Zollabgaben für Kleinsendungen erhoben, müssen einerseits die IT-Systeme und ggf. auch weitere Rechtsgrundlagen angepasst werden. Andererseits sollen hohe administrative Aufwände vermieden werden – sowohl auf Seite der Zollverwaltung als auch auf Seite der Wirtschaftsbeteiligten.
Bearbeitungsgebühr ab November 2026
Die EU berät im Rahmen der EU-Zollreform über eine Bearbeitungsgebühr (Handling Fee) in Höhe von zwei Euro für jede Kleinsendung. Man mag spekulieren, ob diese zusätzlich zu den jetzt geplanten Zollabgaben ab November 2026 fällig werden.
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