Verstärkte Einfuhrkontrollen zur Lebensmittelsicherheit
Die Europäische Kommission hat Ende Januar eine neue Taskforce mit Schwerpunkt Lebens- und Futtermittelsicherheit eingerichtet, um bestimmte Einfuhren verstärkt zu überwachen. Sowohl die Anzahl der Prüfungen in Drittländern als auch die Audits an EU-Grenzstellen sollen künftig steigen – für einen besseren gemeinschaftlichen Verbraucherschutz.
Ein besonderes Augenmerk legt die neue Taskforce für verstärkte Einfuhrkontrollen zur Lebensmittelsicherheit auf Pestizidrückstände.
Solche Risikofaktoren werden bereits seit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 über die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen und über Sofortmaßnahmen beim Eingang bestimmter Waren aus bestimmten Drittländern überwacht. Fallen einzelne in den Anhängen gelistete Waren aus einem Herkunftsland wiederholt auf, werden die Kontrollen durch diese Verordnung so lange verstärkt, bis die Prüfergebnisse über einen längeren Zeitraum wieder unauffällig sind. Die letzte turnusgemäße Aktualisierung erfolgte am 29. Januar 2026 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/194. In Anhang I sind dabei Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs gelistet, die vorübergehend verstärkten amtlichen Kontrollen unterliegen. In Anhang II finden sich Lebens- und Futtermittel aus bestimmten Drittländern, deren Einfuhr wegen einer möglichen Kontamination durch unter anderem Mykotoxine oder Pestizidrückstände überwacht werden. Die Anhänge sind nach Herkunftsländern sortiert.
Neu aufgenommen in Anhang I wurden im Januar Erdbeeren aus Ägypten. Verschiedene Pfeffer und Calciumcarbonat aus Indien kamen von Anhang II in Anhang I. Aus der Liste gestrichen wurde unter anderem Okra, Reis, Vanille, Muskatnuss und verschiedene Nelken aus Indien, Speiserüben aus dem Libanon sowie Grapefruits und Johannisbrotkernmehl aus der Türkei. Zudem wurde die Häufigkeit von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen für verschiedene Paprika, Bohnen, Palmöl und Zitrusfrüchte verändert.
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