US-Zölle: Welche gelten und welche Rückerstattungen sind möglich
Mit dem Urteil des US-amerikanischen Supreme Courts vom 20. Februar 2026 wurden die seit April 2025 erhobenen US-Zölle gemäß Notstandsgesetz (IEEPA) für unrechtmäßig erklärt. Die US-Regierung hat diese nun vollständig aufgehoben und erhebt gleichzeitig weltweit neue Zollsätze von zunächst 10 Prozent. Unternehmen sind gefordert, Unterlagen zu bisherigen Importen zu sichern, Fristen für die Rückerstattung zu beachten und für neue Importe gültige Ausnahmen zu prüfen. Ein Webinar von GTAI und DIHK beantwortet Fragen.

Nach dem Urteil des Supreme Courts wurden am gleichen Tag alle Maßnahmen aufgehoben, die auf Basis des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) eingeführt wurden: Ending Certain Tariff Actions. Das betrifft unter anderem die länderabhängigen reziproken Zollsätze, die im April 2025 in Kraft gesetzt wurden. Für Waren aus der Europäischen Union fielen dadurch zunächst 20 Prozent Zoll an – dieser wurde nach einer Vereinbarung zwischen der EU mit den USA im August 2025 auf 15 Prozent gesenkt.
Ersatz durch neue US-Zölle
Gleichzeitig mit der Aufhebung der Zölle aufgrund des nationalen Notstands wurden durch die US-Regierung neue Zölle auf einer anderen Rechtsgrundlage verkündet: Mit der Proklamation Imposing a Temporary Import Surcharge to Address Fundamental International Payments Problems werden gemäß Section 122 des Trade Acts Importzölle aufgrund von internationalen Zahlungsproblemen der USA erhoben. Diese gelten länderunabhängig seit 24. Februar 2026 in Höhe von 10 Prozent. Diese Maßnahme darf nur vorübergehend für 150 Tage – also längstens bis zum 24. Juli 2026 – bestehen bleiben. Im Raum steht bereits eine Erhöhung des Zollsatzes. Dieser darf laut Trade Act allerdings maximal 15 Prozent betragen.
Annex I und Annex II der Proklamation listen zahlreiche Ausnahmen zur Maßnahme auf.
Diese Ausnahmen gelten
Unter anderem folgende Waren fallen nicht unter die Maßnahme:
- Waren, die sich im Transit befinden und bis zum 28. Februar 2026 in die USA eingeführt werden
- Waren gemäß USMCA-Abkommen (mit Ursprung in Kanada oder Mexiko)
- Waren, für die bereits Maßnahmen gemäß Section 232 des Trade Act gelten
- Landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel
- Mineralische Stoffe und Erzeugnisse der chemischen Industrie
- Produkte, die in Luft- und Raumfahrt zum Einsatz kommen
Die U.S. Customs and Border Protection (CBP) hat eine Guidance zu den temporären Pflichten nach Section 122 herausgegeben.
Kostenfreies Webinar von DIHK und GTAI
Am 12. März 2026 bietet Germany Trade and Invest in Zusammenarbeit mit der DIHK ein Webinar an „Transatlantisch Wirtschaften in 2026: Politik & Praxis“. Von 10 bis 11 Uhr geben Fachexperten einen Überblick über die politischen Entwicklungen. Unternehmen können ihre Fragen direkt bei der Anmeldung einreichen, so dass diese in einer Fragerunde während des Webinars beantwortet werden können.
Zur Anmeldung
Diese Zölle bleiben
Alle Maßnahmen gemäß Section 232 (Schutz der nationalen Sicherheit) und gemäß Section 301 (unfaire Handelspraktiken von ausländischen Staaten) bleiben weiterhin unverändert bestehen.
- Section 232-Maßnahmen gelten unter anderem für Stahl- und Aluminiumerzeugnisse, Waren aus Kupfer, Holz und Schnittholz, Halbleiter, LKW, Busse sowie Automobile
- Section 301-Maßnahmen: betreffen überwiegend Waren chinesischen Ursprungs
De-Minimis: Weiterhin Zölle für Kleinsendungen
Am 29. August 2025 wurde die De-Minimis-Wertgrenze für Kleinsendungen von 800 auf 50 US-Dollar gesenkt. Mit der Executive Order Continuing the Suspension of Duty-Free De Minimis Treatment for All Countries vom 20. Februar 2026 wird diese Regelung fortgeführt.
Das sollten Unternehmen jetzt angehen
Ausnahmen prüfen: In Annex I und Annex II werden die die Bedingungen und Ausnahmen zur Proklamation festgelegt.
Lückenlos dokumentieren: Für alle Waren, die vor dem 24. Februar 2026 verladen wurden und bis zum 28. Februar 2026 in die USA importiert werden, gelten Ausnahmen.
Prüfung von bereits gezahlten Zollabgaben: Unternehmen sollten prüfen, ob sie Zölle auf Basis der US-amerikanischen Notstandsgesetze geleistet haben. In diesem Fall können Ansprüche gegenüber der US-Zollbehörde geltend gemacht werden.
Erstattungsansprüche – Vorgehen abhängig vom Liquidationsstatus
Die Regelung von Erstattungsansprüchen aufgrund der unrechtmäßigen Zölle war weder Bestandteil der Verhandlung noch des Urteils. Erste Unternehmen, wie beispielsweise der Logistikdienstleister FedEx, haben bereits reagiert und klagen auf Rückerstattung. Wichtig ist: Zu viel gezahlte Zölle werden nicht durch die US-amerikanischen Behörden automatisch zurückerstattet, sondern Unternehmen müssen selbst aktiv werden.
Die U.S. Customs and Border Protection (CBP) nennen folgende Möglichkeiten, Erstattungen zu beantragen. Diese hängen maßgeblich vom Zeitpunkt der Zahlung ab.
- Noch nicht liquidierte Einträge: Wurden bereits Zollabgaben geleistet, diese aber noch nicht durch die CBP abgeschlossen, lässt sich die Forderung elektronisch korrigieren über Post Summary Corrections (PSCs). Diese muss über das Automated Commercial Environment (ACE) an die Zollbehörde übermittelt werden. Dies ist in der Regel innerhalb von 314 Tagen nach dem Einfuhrdatum möglich.
- Bereits liquidierte Einträge: Innerhalb von 180 Tagen kann der Importeur oder sein Broker bzw. Anwalt die Liquidation anfechten. Auf der Webseite zu Protesten steht dazu das „CBP Form 19“ zum Download bereit. Dieses enthält auf der dritten Seite eine Ausfüllanleitung.
Aufgrund der großen Menge an Rückerstattungen wird erwartet, dass die CBP öffentliche Richtlinien dazu herausgibt. Dies ist bislang nicht geschehen.
- Nach Ablauf von 180 Tagen nach Liquidation: Da die unrechtmäßigen Zölle bereits seit April 2025 erhoben wurden, sind für manche Importe die Fristen für den Protest bereits abgelaufen. Hier bleibt nur der Klageweg vor dem Court of International Trade (CIT). Unternehmen sollten sich in diesem Fall zu den anfallenden Rechts- und Beratungsaufwänden beauskunften.
Wie geht es weiter?
Für Unternehmen bleiben Unsicherheiten im Handel mit den USA bestehen. Noch ist nicht sicher, ob die neu eingeführten Zölle gemäß Section 122 nach dem 24. Juli 2026 weitergeführt werden oder ob diese – wie angekündigt auf 15 Prozent –angehoben werden. Zeitgleich hat die US-Regierung bereits weitere Untersuchungen gemäß Section 232 und Section 301 des Trade Acts eingeleitet. Darunter fallen beispielsweise Roboter, Wind-Turbinen, Drohnen oder Medizinprodukte.
Die EU-Kommission hat laut einer Pressemitteilung zum Urteil des Supreme Court zunächst die Arbeit am Abkommen mit den USA eingestellt und fordert Klarheit: EU-Unternehmen und Exporteure müssen eine faire Behandlung, Vorhersehbarkeit und rechtliche Sicherheit haben. Ein Deal ist ein Deal. Als größter Handelspartner der Vereinigten Staaten erwartet die EU, dass die USA ihre in der Gemeinsamen Erklärung dargelegten Verpflichtungen einhalten – genauso wie die EU zu ihren Verpflichtungen steht.
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