Digitales Carnet ATA: Start ab 1. Juni 2026
Das Papier hat ausgedient: Wer Waren vorübergehend in die Schweiz, nach Norwegen oder ins Vereinigte Königreich ausführt, braucht ab dem 1. Juni 2026 ein elektronisches Carnet ATA – kurz eCarnet. Was sich ändert, wie das Verfahren künftig abläuft und worauf Unternehmen jetzt achten müssen.

Was ist das Carnet ATA?
Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Ausfuhr von bestimmten Waren – vor allem Messeexponate, Berufsausrüstung oder Warenmuster. Es ersetzt Zollanmeldungen in den Zielländern und befreit von Zollabgaben, sofern die Waren unverändert zurückgeführt werden. Das Dokument ist maximal ein Jahr gültig, darf aber ggf. mit einem Anschluss-Carnet verlängert werden.
Was ändert sich ab 1. Juni 2026?
EU, Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich stellen zum 1. Juni 2026 verbindlich auf das eCarnet um. Für diese Länder können ab diesem Datum keine Papier-Carnets mehr beantragt werden. Bestehende Papier-Carnets, die vor dem 1. Juni 2026 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Ablaufdatum.
Gilt das auch bei Reisen in andere Länder?
Die vollständig digitale Abwicklung gilt zunächst nur für die vier genannten Zollgebiete – EU, Schweiz, Norwegen und UK untereinander. Das Carnet ATA wird weltweit von über 80 Ländern anerkannt, weitere Länder sollen in den kommenden Jahren auf das eCarnet umstellen.
Bei Reisen auch in Länder außerhalb der vier Zollgebiete wird dasselbe Carnet je nach Zielland digital oder auf Papier abgefertigt. Die International Chamber of Commerce (ICC) stellt einen aktuellen Transitionplan bereit, der Auskunft zur Übergangszeit gibt. Anhand von Beispielen wird das Vorgehen beschrieben, wenn Waren mit einem Carnet ATA sowohl in die Pilotländer verbracht werden als auch in Länder, die das bisherige Papierverfahren verlangen.
So funktioniert das digitale Verfahren
Die Beantragung eines Carnet ATA über das Portal e-ata der zuständigen IHK erfolgt bereits seit April 2024 digital, hier ändert sich nichts für Ihr Unternehmen. Das Konto Ihres Unternehmens im Portal kann für das eCarnet dann aber in Verbindung mit einer App oder einer Webversion unterwegs genutzt werden, ohne Papier. An der Grenze erfolgt die Zollabfertigung per QR-Code-Scan. Der QR-Code kann gemeinsam mit einer Vollmacht digital weitergegeben werden, beispielsweise an Spediteure oder Fahrer.Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) stellt in ihrem Artikel Carnet ATA detaillierte Informationen und Links zu Erklärvideos des ICC zum digitalen Prozess bereit.
Webinar der IHK nutzen
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Lunch Briefing International“ bietet die IHK Regensburg im April und Mai 2026 kostenfreie Webinare zur Eröffnung und Rückgabe von eCarnets an.
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