Änderungen beim Carnet ATA für die Türkei und Mexiko
Bei vorübergehend ausgeführten Waren in die Türkei oder nach Mexiko mit Carnet ATA beachten Sie die Neuerungen. Die Türkei erfordert eine separate Registrierung vor Reiseantritt und Mexiko hat die Akzeptanz von Carnet ATAs zum 2. März 2026 ausgesetzt.
Türkei: Neue Vorab-Registrierungspflicht
Die Erstellung von Carnet ATAs in die Türkei erfordert bereits im Vorfeld die Beachtung mehrerer Besonderheiten. Ab sofort ist eine Vorab-Registrierung verpflichtend:
- Melden Sie Ihre geplante Ankunft über das Portal e-ATA/TR an
- Erfassen Sie Carnet ATA-Informationen vorab
- Nutzen Sie den englischsprachigen e-ATA/TR User Guide als Hilfestellung
Zusätzlich zur Warenliste im Carnet selbst, müssen Sie eine Warenliste in elektronischer Form auf einem Datenträger beim Zoll abgeben, z. B. auf einem USB-Stick. Hierfür gibt es eine Exceldatei als Vorlage. Weitere Informationen sowie Vorlagen zum Download stellt die IHK Stuttgart im Artikel Türkei: Sonderregelungen für Carnets bereit.
Mexiko: Carnet ATA-Verfahren ausgesetzt
Für Mexiko können seit dem 2. März 2026 keine Carnet ATA mehr zur Einreise verwendet werden. Wie im Artikel Carnet ATA: Mexiko setzt das Verfahren vorübergehend aus der IHK Rhein-Neckar berichtet, hat der in Mexiko bürgende Verband CANACO das Verfahren ausgesetzt. Die Entscheidung wurde einseitig und unerwartet bekannt gegeben. Die Internationale Handelskammer ist im Gespräch mit CANACO, um unter anderem folgende Fragen zu klären: Gibt es einen Zeitpunkt, zu dem das Carnet ATA-Verfahren regulär wieder aufgenommen wird? Wie werden Waren wieder ausgeführt, die mit einem Carnet ATA eingeführt wurden? Werden Übergangsregelungen für Waren gelten, die bereits mit einem Carnet ATA nach Mexiko unterwegs sind?
Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre zuständige IHK.
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