Berichterstattungen: EU aktualisiert Richtlinien
Durch Bekanntgabe im EU-Amtsblatt am 26. Februar 2026 wurden vier Richtlinien zur Berichterstattung aktualisiert: Zu Jahres- und Konzernabschlüssen, zur Bilanz, zur Nachhaltigkeit (CSRD) und zu Lieferkettensorgfaltspflichten (CSDDD). Am gleichen Tag wurde auch der neue Rechtstext der CSDDD nach den Omnibus-Abstimmungen veröffentlicht. Zum finalen Stand.
Berichterstattungen zu Jahresabschlüssen, Bilanz, CSRD und CSDDD
Während die Abschlussprüfungen eine Erweiterung um Nachhaltigkeitsberichte erfuhren, wurden bei der Bilanzrichtlinie, CSRD und CSDDD Vereinfachungen umgesetzt. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2026/470 auf einen Blick:
- Abschlussprüfungsrichtlinie: Prüfer müssen zukünftig auch Nachhaltigkeitsberichte (CSRD) bestätigen. Dabei genügt allerdings die Tiefe der „Limited Assurance“.
- Bilanzrichtlinie: Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung in Kohärenz mit der EU-Gesetzgebung.
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Reduzierung des Umfangs der Berichtspflichten.
- Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD): Vereinfachung der Sorgfaltspflichten und kohärente Verzahnung mit CSRD.
Die Nachhaltigkeitsziele sollen auch mit diesen Vereinfachungen beibehalten werden.
Änderung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Die Richtlinie (EU) 2024/1760, auch als EU-Lieferkettengesetz bekannt, wurde durch das Omnibus-Paket erheblich vereinfacht. Die Änderungen erschienen am 26. Februar mit der Richtlinie (EU) 2026/470 ebenfalls im EU-Amtsblatt. Nun gilt die Richtlinie gemäß der Definitionen in Artikel 4 für Unternehmen, die „im Durchschnitt mehr als 5 000 Beschäftigte [haben] und einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1 500 000 000 EUR [erzielen]“.
Zum Vergleich: Das aktuell in Deutschland geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) müssen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten (ohne Mindestumsatz) beachten. Die deutsche Regierung plant jedoch, das LkSG durch ein neues "Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung" zu ersetzen. Darin muss dann die EU-Richtlinie bis spätestens 26. Juli 2029 implementiert sein.
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