Neue Teilnehmerstaaten: Zentrale Zollabwicklung für Exporte
Mit einer Bewilligung zur Zentralen Zollabwicklung (CCE) können Unternehmen zentral von Deutschland aus ihre Ausfuhranmeldungen auch in anderen EU-Mitgliedstaaten anmelden. Seit 6. März 2026 hat die Slowakei die Funktionalität umgesetzt, ab 20. März gehört auch Kroatien dazu. Die deutsche Zollverwaltung gibt einen Überblick.
Haben Mitgliedstaaten die CCE-Funktionalität umgesetzt, findet der Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle elektronisch statt.
Laut ATLAS-Info 0934/26 nehmen ab 20. März 2026 folgende Mitgliedstaaten am CCE-Nachrichtenaustausch teil:
Bulgarien, Dänemark, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Schweden, Slowenien und Slowakei
Mit der Inbetriebnahme in den beteiligten Mitgliedstaaten entfällt voraussichtlich auch das Erfordernis, eine separate Extrastat-Meldung abzugeben und/oder die Gestellungszollstelle separat über die Ausfuhren zu benachrichtigen – sofern ein solches Erfordernis bei Ihnen überhaupt besteht.
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