US-Re-Exportkontrollrecht: ECCN und General prohibitions einfach erklärt
Edutainment zum US-Re-Exportkontrollrecht – das bietet Dr. Ulrike Jasper auch im dritten und vierten Teil ihrer neuen Serie. Sie verrät dabei, wie Sie US-Produkte in unter 30 Sekunden klassifizieren können und wie Sie herausfinden, ob die General Prohibitions auch für Ihren US-Re-Export gelten…
Die Frage "Is your item classified under an ECCN on the CCL" im BIS Decision Tree ist oft einfacher zu beantworten als viele denken. Denn wer ein US-Produkt außerhalb der USA in der Hand hält, kann nachfragen. Der US-Hersteller musste dieses Produkt bereits beim ersten Export klassifizieren – daher müssen alle Nachgelagerten in der Lieferkette lediglich beim Hersteller nachfragen oder in den Lieferpapieren nachschlagen. Fertig.
Alle nicht gelisteten Produkte erhalten die einheitliche Klassifizierung EAR99. Doch das ist kein Freifahrschein. Ob ein Re-Export genehmigungspflichtig oder verboten ist, entscheidet sich erst in den nächsten Schritten des Decision Tree…
>> Zu Teil 3 der Serie zum US-Re-Exportkontrollrecht
EAR verstehen: Wann greifen die General Prohibitions?
...und um die nächsten Schritte des BIS Decision Tree geht es im vierten Teil der Serie zum US-Re-Exportkontrollrecht. Dr. Ulrike Jasper betrachtet darin nüchtern aber mit einem Schuss Humor die General Prohibitions der Export Administration Regulations (EAR). Gelten diese auch für Ihren Re-Export? Im Video finden Sie es heraus. Dort erfahren Sie mehr: Von „Denied Parties“ bis zur Endverwendung. Verständlich erklärt und praxisnah eingeordnet.
>> Zu Teil 4 der Serie zum US-Reexportkontrollrecht
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