Neue AGG Nr. 48: Vereinfachte Ausfuhren in die Golfstaaten und die Ukraine
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) haben gemeinsam eine neue Allgemeine Genehmigung (AGG) für die Lieferung von Rüstungsgütern in bestimmte Länder zu Verteidigungszwecken am 20. März in Kraft gesetzt. Diese ist zunächst auf sechs Monate befristet und gilt bis 15. September.
In der Pressemitteilung des BMWE vom 20. März wurde das Inkrafttreten der neuen AGG Nr. 48 am selben Tag bekannt gegeben. Die neue AGG umfasst die Ausfuhr oder Verbringung mit anschließender Ausfuhr von Gütern zur Verwendung zur Luftverteidigung und zur Marineverteidigung (einschließlich Maßnahmen zum Schutz vor oder Beseitigung von Seeminen) nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Ukraine.
Eine Registrierung über ELAN-K2 ist erforderlich. Diese kann allerdings auch bis zu 30 Tage nach der ersten Ausfuhr bzw. Verbringung erfolgen. Meldungen sind monatlich bis zum Ende eines Monats für den vorangegangenen Monat einzureichen. Wurden innerhalb eines Quartals keine meldepflichtigen Verbringungen oder Ausfuhren getätigt, so ist dies elektronisch jeweils zum letzten Tag eines Quartals mitzuteilen (Nullmeldung).
Weitere Informationen unter anderem zur Gültigkeit, zu den zugelassenen Gütern oder zu den zugelassenen Bestimmungszielen finden Sie direkt im Volltext der AGG Nr. 48.
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