Neue US-Zollsätze bei Stahl, Aluminium, Kupfer und Pharmazeutika
Seit 6. April 2026 gelten geänderte Zölle auf Stahl‑, Aluminium‑ und Kupferimporte in die USA sowie komplexere Dokumentationspflichten. Zudem wird ab 31. Juli ein Zollsatz von 100 % ad valorem auf (patentierte) pharmazeutische Produkte erhoben – für Waren aus der EU gilt allerdings nur ein Zollsatz in Höhe von 15 %.
Einfuhr in die USA: Stahl, Aluminium und Kupfer
Zölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer sind immer wieder im Fokus des Weißen Haus. Sie basieren auf section 232 des Trade Expansion Act von 1962. Mit der Proklamation vom 2. April 2026 wurde nun ein neues Stufenmodell eingeführt. Das Wichtigste vorneweg: Künftig wird der Zoll auf den gesamten Warenwert von Produkten aus Stahl, Aluminium oder Kupfer berechnet und nicht mehr nur auf den Metallanteil. Mehr dazu auch im Fact Sheet: Tariffs on Steel, Aluminum, and Copper Imports.
Diese neuen Zölle gelten seit 6. April:
- Bei Produkten die vollständig oder fast vollständig aus den genannten Metallen bestehen, fallen 50 % Zoll an. Diese sind in Annex I-A aufgeführt. Darunter sind Derivate wie Schrauben, Drähte, Rohre und Baukomponenten.
- Für bestimmte Kupferprodukte sowie ausgewählte Derivate aus Stahl und Aluminium, die in Annex I-B aufgeführt sind, gilt künftig ein Zollsatz von 25 % auf den Gesamtwert der Ware.
- Bestimmte metallintensive Investitionsgüter, die in Annex III genannt werden, sind mit einem bis Ende 2027 befristeten Zollsatz von 15 % belegt.
- Produkte mit einem Anteil von 15 % oder weniger an Stahl, Aluminium oder Kupfer, fallen nicht mehr unter die sektoralen Zölle und sind somit Gegenstand der aktuellen globalen 10 % zuzüglich des MFN (Meistbegünstigungsprinzip - Most-Favoured-Nation-Zollsatz). Beträgt der MFN-Zollsatz hingegen mindestens 15 %, findet nur dieser Anwendung.
- Keine Section 232-Zölle werden für Produkte aus Annex II erhoben.
- Für bestimmte Ursprungswaren aus dem Vereinigten Königreich sowie für Produkte aus US-Stahl gelten reduzierte Sätze.
US-Zölle auf Pharmazeutika
Neben den Zöllen auf Stahl, Aluminium und Kupfer soll mit einer zweiten Proklamation vom 2. April 2026 ein Zollsatz von 100 % ad valorem auf (patentierte) pharmazeutische Produkte und deren Inhaltsstoffe eingeführt werden. Auf Deutsch erhalten Sie eine Übersicht über die betroffenen Produkte auch von Germany Trade and Invest.
Die Zusatzzölle gemäß Section 232 Trade Expansion Act sollen stufenweise in Kraft treten: Für bestimmte große Unternehmen, die namentlich in Annex III der Proklamation aufgeführt werden, treten die Zölle am 31. Juli 2026 in Kraft, für alle übrigen Unternehmen am 29. September 2026.
Generika, Biosimilars sowie deren Inhaltsstoffe sind derzeit vollständig von diesen Zöllen ausgenommen. Dies gilt auch für spezialisierte pharmazeutische Produkte – die Liste ist im Annex IV einsehbar.
Für pharmazeutische Produkte aus der Europäische Union, Japan, aus der Republik Korea sowie aus der Schweiz und Liechtenstein gilt nur ein Zollsatz in Höhe von 15 %. Für das Vereinigte Königreich gelten lediglich 10 % mit der Möglichkeit auf weitere Reduktion.
Hinweis: Unternehmen können durch verbindliche Vereinbarungen mit der US-Regierung von erheblichen Zollvergünstigungen profitieren, schreibt die Wirtschaftskammer Österreich im Artikel US-Zölle auf pharmazeutische Produkte und Inhaltsstoffe.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare