EU: Neuer Leitfaden zum AEO
In Zusammenarbeit mit Handelsverbänden hat die EU-Kommission eine neue Leitlinie zur Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden und Unternehmen veröffentlicht. Ziel ist es, gemeinsam besser gegen illegalen Handel, Drogenkriminalität und organisierte Kriminalität entlang der Lieferketten vorzugehen.
Der Leitfaden „AEO – Customs Cooperation to Detect, Report and React to Suspicious Activities“ knüpft an den Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operators – AEO) an, richtet sich aber grundsätzlich an alle Unternehmen, die am internationalen Warenverkehr beteiligt sind. Kern ist ein strukturierter, gegenseitiger Informationsaustausch. Demnach sollen Unternehmen ihr Wissen über Lieferketten, Auffälligkeiten und Risiken aktiv einbringen, während Zollbehörden relevante Informationen zurück spiegeln, um Präventions- und Kontrollmaßnahmen gezielt anzupassen. Beispiele für Auffälligkeiten werden dabei auf Seite 10 aufgelistet.
Im Leitfaden werden 24/7‑Kontaktstellen genannt, die für Warnmeldungen zur Verfügung stehen sollen. Sie sollen von sicheren und anonymen Meldekanälen, sowohl national als auch international, flankiert werden. In den Anhängen sind erste Anlaufstellen genannt, weitere sollen folgen. Für Deutschland sind beispielsweise Meldeportale der Häfen Hamburg und Bremerhaven verlinkt.
Insgesamt soll eine dynamische und kontinuierliche Zusammenarbeit erfolgreich kriminelle Handlungen verhindern.
Bedeutung für AEO und andere Wirtschaftsbeteiligte
Für AEO‑zertifizierte Unternehmen verstärkt der Leitfaden die ohnehin bestehenden Verpflichtungen zur Zusammenarbeit mit den Zollbehörden. Gleichzeitig macht die EU-Kommission deutlich, dass präventive Sicherheitsmaßnahmen und aktive Risikomeldungen künftig als Best Practice für alle Marktteilnehmer gelten sollen. Der Leitfaden unterstreicht damit die strategische Rolle der Wirtschaft als aktiver Partner in der Zoll- und Sicherheitsarchitektur der EU. Er gilt als weiterer Schritt im Zuge der Reform des Unionszollkodex (UZK).
Einen Überblick über die Rechts- und Verwaltungsdokumente für den AEO sowie der Kontakt zum AEO-Helpdesk ist auf dieser Seite zu finden: Legislation and management instruments.
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