Einfuhr in die Türkei: Zölle, Dokumente und Besonderheiten im Überblick
Unternehmen, die Waren in die Türkei liefern, sollten die zoll- und einfuhrrechtlichen Rahmenbedingungen frühzeitig berücksichtigen. Die Einfuhr unterliegt klar strukturierten Verfahren und setzt eine vollständige sowie korrekte Zollanmeldung voraus. GTAI hat Ende März 2026 den Überblick zu Zoll und Einfuhr kompakt aktualisiert.
Welche Warenverkehrsbescheinigung – A.TR oder EUR.1?
Basis für den gemeinsamen Handel ist die Zollunion zwischen der EU und der Türkei, die für fast alle gewerblichen Waren. Diese Waren können zollfrei gehandelt werden, sofern sie sich im zollrechtlich freien Verkehr der EU befinden. Als Nachweis dient die Warenverkehrsbescheinigung A.TR.
Für unverarbeitete Agrarprodukte sowie EGKS‑Waren gilt die Zollunion nicht. Diese Waren werden vielmehr auf Grundlage bilateraler Präferenzabkommen zwischen der EU und der Türkei gehandelt. Zollbegünstigungen setzen den präferenziellen Ursprung der Ware voraus und müssen durch eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 belegt werden. Ohne gültigen Präferenznachweis kommen die regulären Drittlandszollsätze zur Anwendung.
Dies ist aber nur ein Aspekt im Handel mit der Türkei. GTAI gibt in der Reihe Zoll und Einfuhr kompakt für die Türkei einen aktuellen, umfangreichen Überblick zu Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumenten, zu zahlenden Abgaben sowie zu Verboten und Beschränkungen und bietet Informationen zu den türkischen Importverordnungen und Produktionskonformitätserlassen. Der Artikel ist nur nach einer Anmeldung im Portal Germany Trade & Invest (GTAI) zugänglich.
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