20. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus in Kraft getreten
Zunächst war anvisiert, das 20. Sanktionspaket Ende Februar 2026 zu veröffentlichen – nach einer Einigung konnte der Rat der EU dies nun am 23. April verabschieden. Es ist am Folgetag in Kraft getreten. Die Änderungen sind weitreichend und das BAFA sowie Websites der EU geben Auskunft über die neuen Embargovorschriften.

In einer Presseerklärung informiert der Rat der EU über das aktuelle Sanktionspaket: Russia’s war of aggression against Ukraine: 20th round of stern EU sanctions hits energy revenues, military-industrial complex, trade and financial services, including crypto
Für deutsche Unternehmen listet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die umfangreichen Auswirkungen auf: Newsletter: Exportkontrolle Aktuell April 2026
In der Zeitleiste zu den Sanktionspaketen finden Sie diese kurz zusammengefasst:
- Sanktionen gegen 120 Personen
- der Grundstein für ein künftiges Verbot von Seeverkehrsdienstleistungen für Rohöl- und Erdölerzeugnisse aus Russland
- ein Zugangsverbot zu Häfen für 46 weitere Schiffe aus Russlands Schattenflotte
- obligatorische Due-Diligence-Prüfungen für den Verkauf von Tankschiffen
- ein Verbot der Erbringung von Wartungs- und anderen Dienstleistungen für russische LNG-Tanker und Eisbrecher
- ein Verbot der Erbringung von LNG-Terminal-Dienstleistungen für russische Organisationen
- ein Transaktionsverbot für 20 russische Banken und vier Finanzinstitute in Drittländern
- ein vollständiges sektorales Verbot für in Russland niedergelassene Anbieter und Plattformen, die die Übertragung und den Austausch von Kryptowerten ermöglichen
- ein Verbot von Transaktionen in einer weiteren Kryptowährung (RUBx)
- strengere Ausfuhrbeschränkungen für 60 neue Unternehmen, von denen einige in Drittländern ansässig sind
- weitere Ausfuhrverbote
Die EU-Kommission stellt zum Sanktionspaket ein aktuelles FAQ zur Verfügung: Questions and answers on the 20th package of sanctions against Russia
Die Verordnungen auf einen Blick
Das 20. Sanktionspaket setzt sich aus folgenden Verordnungen und Durchführungsverordnungen zusammen, die bestehende Sanktionsregelwerke anpassen und erweitern:
- Verordnung (EU) 2026/506 vom 23. April 2026
- Verordnung (EU) 2026/511 vom 23. April 2026
- Verordnung (EU) 2026/513 vom 23. April 2026
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/505 vom 23. April 2026
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/509 vom 23. April 2026
Hinweise für AEB-Kunden
In den AEB Compliance Screening Lösungen werden alle Listen jede Nacht aktualisiert, so dass Sie rechtskonform handeln können.
Wer AEB Export Controls einsetzt, kann durch Definieren von „manuellen Beschränkungen” die Embargoregeln auf das eigene Unternehmen zuschneiden.
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