China verschärft Exportkontroll-Regelungen
Nachdem China zunächst das Außenhandelsgesetz überarbeitet hat, ist das chinesische Exportkontrollrecht erneut verschärft worden. Am 7. und 13. April 2026 sind weitere Verordnungen in Kraft getreten, die internationale Lieferketten betreffen. Unternehmen stehen vor der Frage, in welchem Umfang sie ihre Transaktionen künftig nach den aktuellen chinesischen Vorschriften überprüfen müssen oder interne Handlungsanleitungen notwendig werden.

Der Werkzeugkoffer der chinesischen Regierung rund um Exportkontrollvorschriften ist mittlerweile gut gefüllt. Insbesondere der Umgang mit kritischen Rohstoffen sorgt vermehrt für Unterbrechungen in internationalen Lieferketten. Das chinesische Ministerium für Handel und der Allgemeinen Zollverwaltung (MOFCOM) hat den Export von einer wachsenden Anzahl von seltenen Erden, kritischen Rohstoffen sowie zugehörigen Technologien zunehmend unter Genehmigungspflichten gestellt und setzt damit abhängige Industrien unter Druck.
Bereits am 1. März 2026 ist das überarbeitete Außenhandelsgesetz (Revised Foreign Trade Law) in Kraft getreten. Mit diesem werden vermehrt Durchsetzungsmechanismen etabliert, beispielsweise Handelsbeschränkungen für sensible Waren oder die Möglichkeit Gegenmaßnahmen bei wirtschaftlichem Zwang von Drittländern zu ergreifen.
Im April 2026 wurden nun im Zusammenspiel mit den vorhandenen exportkontrollrechtlichen Vorschriften zwei neue Gesetze erlassen, die unmittelbar in Kraft getreten sind:
-
Seit 07. April 2026: State Council Provisions on Industrial and Supply Chain Security
Im Dekret des Staatsrats Nr. 834 wird die Absicherung von Industrie- und Lieferketten festgeschrieben, um diese vor Sanktionsmaßnahmen ausländischer Staaten zu schützen. Außerdem zielt die Vorordnung auf die Verhinderung von Informationstransfer in internationalen Lieferketten ab. In den Artikeln 14 und 15 werden Gegensanktionen verankert, die die zuständigen Abteilungen des Staatsrats gegen ausländische Unternehmen oder Einzelpersonen verhängen können.
>> Zum Dekret des Staatsrats Nr. 834 in unverbindlicher englischer Übersetzung
-
Seit 13. April 2026: PRC Regulations on Countering Improper Extraterritorial Jurisdiction by Foreign States
Mit der Einführung eines Kriterienkatalogs sollen vorhandene unzulässige Rechtsvorschriften ausländischer Staaten identifiziert werden, die ihre Geltung auch auf chinesische Handelsbeziehungen ausweiten. Das kann dann der Fall sein, wenn die Behörden die chinesische Souveränität, Sicherheit oder Entwicklungsinteressen gefährdet sehen.
Ab sofort besteht die Möglichkeit, dass Unternehmen oder Einzelpersonen in diesem Fall auf eine „Malicious Entity List“ aufgenommen werden. Vorgesehene Folgen sind dann laut Artikel 8 beispielsweise Einreiseverbote, Geldstrafen, das Einfrieren von Geldern oder Einfuhrverbote von Produkten der betroffenen Unternehmen.
>> Zum Dekret des Staatsrats Nr. 835 in unverbindlicher englischer Übersetzung
Die Sanktionsmechanismen der chinesischen Regierung können weitreichende Auswirkungen haben. Zukünftig müssen Unternehmen im Spannungsfeld von europäischen, US-amerikanischen und chinesischen Exportkontrollvorschriften ihre Entscheidungen fällen.
Auswirkungen von chinesischen Sanktionen in der Praxis
Nach Veröffentlichung des 20. Sanktionspakets gegen Russland durch die EU wurden zahlreiche chinesische Unternehmen auf die CFSP-Liste gesetzt. Im Gegenzug hat die chinesische Regierung am 27. April 2026 weitere sieben Unternehmen aus der EU auf die „Export Control List“ gesetzt. Neben tschechischen und belgischen Unternehmen ist nun auch das deutsche Unternehmen Hensoldt AG betroffen. Damit sollen an die aufgelisteten Unternehmen keine Güter mit chinesischem Ursprung geliefert werden, die auf der chinesischen Dual-Use-Güterliste aufgeführt werden.
Effizientere Sanktionslistenprüfungen: „Export Control List“ und „Unreliable Entities List“ – hier kann AEB helfen
Compliance Screening von AEB erledigt für Sie die Sanktionslistenprüfung gegen die chinesische „Export Control List“ oder „Unreliable Entities List“ automatisiert im Hintergrund – auf Wunsch integriert in SAP®, Salesforce, Microsoft Dynamics 365 und weitere ERP- und CRM-Systeme. Hier finden Sie einen Überblick über die verfügbaren Sanktionslisten von AEB.
Möchten Sie diese oder weitere Listen in Ihr Compliance Screening aufnehmen? Dann fordern Sie gerne ein unverbindliches Angebot an. In dem angebotenen Formular haben Sie auch die Gelegenheit, Kontakt mit einem Produktexperten aufzunehmen.
AEB-Podcast liefert Praxis-Check für EU-Unternehmen
Wie in der Praxis damit umgehen? Welche Produkte sind betroffen? Und welche Genehmigungen werden benötigt? Katharina Neckel, Referatsleiterin Außenwirtschaftsrecht & Handelsvereinfachungen bei der DIHK, gibt in der aktuellen Freier-Verkehr-Episode fundierte Antworten.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare