EU überarbeitet APS-System
Die EU stellt ihr Allgemeines Präferenzsystem (APS) neu auf: Ab dem 1. Januar 2027 gelten vereinfachte Regelungen, strengere Nachhaltigkeitsvorgaben und neue Schutzmechanismen – insbesondere für sensible Agrarimporte. Was das für begünstigte Länder und den Handel mit der EU bedeutet, zeigt der Überblick.
Das APS-System verfolgt das Ziel, nachhaltige Entwicklung in den ärmsten Ländern der Welt durch Handel zu fördern, indem diese Länder einseitig keine oder nur geringe Zölle beim Handel mit der EU bezahlen.
Für die Inanspruchnahme des APS müssen inzwischen 32 internationale Übereinkommen eingehalten werden. Neu hinzugekommen sind Übereinkommen zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten, Klima- und Umweltschutz sowie verantwortungsvoller Staatsführung (Good governance).
Die bisherige Unterscheidung zwischen APS- und APS+-Begünstigten entfällt künftig.
Der Grundsatz „Everything but arms“ (kurz: EBA) ist im neuen System dauerhaft verankert, statt wie bisher befristet. Das bedeutet: die Zollfreiheit gilt für alle Waren, außer Waffen.
Zum Schutz des EU-Agrarsektors sind Kriterien definiert, nach denen die Zollvergünstigungen entzogen werden können, wenn Importe aus begünstigten Ländern im Agrarsektor ungewöhnlich stark ansteigen. Für Reis wurde eine automatische Schutzregelung implementiert.
Weitere Details und ein FAQ zur Reform des APS-Systems stellt die EU-Kommission im Artikel New Generalised Scheme of Preferences approved for application in 2027 bereit.
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