Kleinsendungen: EU-Maßnahmen und nationale Paketabgaben
Es herrscht Einigkeit in Europa, dass ein entschiedenes Vorgehen gegen Billigimporte notwendig ist. Dieses nimmt inzwischen Gestalt an: Die EU hat die pauschale Zollabgabe von 3 Euro ab dem 1. Juli 2026 bereits vorgezogen und zum 1. November soll zudem eine Bearbeitungsgebühr folgen. Einzelne EU-Mitgliedstaaten diskutieren oder erheben bereits nationale Paketgebühren. Ein Zwischenstand.

EU: Pauschaler Zoll für Pakete bis 150 Euro und zusätzliche Bearbeitungsgebühr
Bereits beschlossen ist die gemeinschaftliche Zollabgabe von 3 Euro ab dem 1. Juli 2026 – wir berichteten dazu im Artikel EU beschließt Zollabgabe bei Kleinsendungen.
Im Entwurf der überarbeiteten Version der Delegierten VO (EU) 2025/2446 wurde präzisiert, dass der Zoll auf jede einzelne Zollanmeldungsposition erhoben wird - auch wenn mehrere Positionen den gleichen HS-Code haben.
Spätestens ab November sollen Identifikationsmerkmale zu den angemeldeten Produkten angegeben werden. Der Rechtsakt definiert:
- Ein ‘product identifier’ ist ein am Produkt oder der Verpackung angebrachter alphanumerischer Code, der eine Verfolgung des Artikels über die Lieferkette ermöglicht.
- Ein ‘merchant product identifier’ ermöglicht die Zuordnung zu einem Online-Händler oder einer Plattform.
- Zudem ermöglichen „standardised bzw. non-standardised manufacturer product identifier” die Zuordnung zu Hersteller oder Lieferanten (je nachdem ob sie internationalen Standards entsprechen oder nicht).
Hinweis: Die überarbeitete Version der Delegierten Verordnung geht nicht auf die ab 1. November geplante, einheitlichen Bearbeitungsgebühr (Handling Fee) ein.
Nationale Bearbeitungsgebühren
Einige EU-Staaten haben bereits im Vorfeld eine eigene Gebühr diskutiert oder sogar eingeführt. Manche haben diese von Anfang an als vorläufige Lösung bis zur EU-einheitlichen Handling Fee beschlossen.
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Frankreich erhebt seit dem 1. März 2026 die die sogenannte Taxe Petit Colis (TPC) auf alle postalisch importierten Kleinsendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro. Die Gebühr beträgt 2 Euro und gilt pro deklariertem Warenartikel. Sie richtet sich nach der Zolltarifnummer, d.h. wenn beispielsweise zwei unter demselben HS-Code eingereihten Hosen und drei Hemden bestellt werden, entspricht dies zwei Artikeln. Es fällt eine Gebühr von 4 Euro an. Werden ausschließlich vier Hosen bestellt, fallen lediglich 2 Euro an.
Die TCP soll bis zur Einführung der europäischen Handling Fee gelten.
- Rumänien erhebt seit Januar 2026 eine Gebühr von 25 Rumänischen Leu (etwa 5 Euro) auf Sendungen, die Handelswaren enthalten.
- Italien erhob ab 1. Januar 2026 eine Gebühr von 2 Euro pro postalische Warensendung, setzte diese jedoch per Mitteilung des italienischen Finanzministeriums am 12. März 2026 wieder aus.
- Belgien, Niederlande und Luxemburg wollten eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro pro Deklarationszeile in der Einfuhranmeldung erheben, haben von diesem Vorhaben aber wieder Abstand genommen.
- Österreich hat im Rahmen des 39. Ministerrats am 28. Januar 2026 die Einführung einer nationalen Paketabgabe von zusätzlich 2 Euro für Sendungen aus Drittstaaten zum Schutz des stationären Handels in Österreich angekündigt, doch berichtet die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) vom Wunsch des heimischen Handels, dieses Vorhaben zu stoppen.
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Der Zoll informiert informierte am 29. Mai in seinen Fachmeldungen zum Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze. In Deutschland wird die Erhebung des Pauschalzolls sowohl in ATLAS IMPOST wie auch in ATLAS Zollbehandlung transaktionsbezogen vorgenommen werden.
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