Kleinsendungen: EU-Maßnahmen und nationale Paketabgaben
Es herrscht Einigkeit in Europa, dass ein entschiedenes Vorgehen gegen Billigimporte notwendig ist. Dieses nimmt inzwischen Gestalt an: Die EU hat die pauschale Zollabgabe von 3 Euro ab dem 1. Juli 2026 bereits vorgezogen und zum 1. November soll zudem eine Bearbeitungsgebühr folgen. Einzelne EU-Mitgliedstaaten diskutieren oder erheben bereits nationale Paketgebühren. Ein Zwischenstand.

EU: Pauschaler Zoll für Pakete bis 150 Euro und zusätzliche Bearbeitungsgebühr
Bereits beschlossen ist die gemeinschaftliche Zollabgabe von 3 Euro ab dem 1. Juli 2026 – wir berichteten dazu im Artikel EU beschließt Zollabgabe bei Kleinsendungen.
Im Entwurf der überarbeiteten Version der Delegierten VO (EU) 2025/2446 wurde präzisiert, dass der Zoll auf jede einzelne Zollanmeldungsposition erhoben wird - auch wenn mehrere Positionen den gleichen HS-Code haben.
Spätestens ab November sollen Identifikationsmerkmale zu den angemeldeten Produkten angegeben werden. Der Rechtsakt definiert:
- Ein ‘product identifier’ ist ein am Produkt oder der Verpackung angebrachter alphanumerischer Code, der eine Verfolgung des Artikels über die Lieferkette ermöglicht.
- Ein ‘merchant product identifier’ ermöglicht die Zuordnung zu einem Online-Händler oder einer Plattform.
- Zudem ermöglichen „standardised bzw. non-standardised manufacturer product identifier” die Zuordnung zu Hersteller oder Lieferanten (je nachdem ob sie internationalen Standards entsprechen oder nicht).
Hinweis: Die überarbeitete Version der Delegierten Verordnung geht nicht auf die ab 1. November geplante, einheitlichen Bearbeitungsgebühr (Handling Fee) ein.
Nationale Bearbeitungsgebühren
Einige EU-Staaten haben bereits im Vorfeld eine eigene Gebühr diskutiert oder sogar eingeführt. Manche haben diese von Anfang an als vorläufige Lösung bis zur EU-einheitlichen Handling Fee beschlossen.
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Frankreich erhebt seit dem 1. März 2026 die die sogenannte Taxe Petit Colis (TPC) auf alle postalisch importierten Kleinsendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro. Die Gebühr beträgt 2 Euro und gilt pro deklariertem Warenartikel. Sie richtet sich nach der Zolltarifnummer, d.h. wenn beispielsweise zwei unter demselben HS-Code eingereihten Hosen und drei Hemden bestellt werden, entspricht dies zwei Artikeln. Es fällt eine Gebühr von 4 Euro an. Werden ausschließlich vier Hosen bestellt, fallen lediglich 2 Euro an.
Die TCP soll bis zur Einführung der europäischen Handling Fee gelten.
- Rumänien erhebt seit Januar 2026 eine Gebühr von 25 Rumänischen Leu (etwa 5 Euro) auf Sendungen, die Handelswaren enthalten.
- Italien erhob ab 1. Januar 2026 eine Gebühr von 2 Euro pro postalische Warensendung, setzte diese jedoch per Mitteilung des italienischen Finanzministeriums am 12. März 2026 wieder aus.
- Belgien, Niederlande und Luxemburg wollten eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro pro Deklarationszeile in der Einfuhranmeldung erheben, haben von diesem Vorhaben aber wieder Abstand genommen.
- Österreich hat im Rahmen des 39. Ministerrats am 28. Januar 2026 die Einführung einer nationalen Paketabgabe von zusätzlich 2 Euro für Sendungen aus Drittstaaten zum Schutz des stationären Handels in Österreich angekündigt, doch berichtet die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) vom Wunsch des heimischen Handels, dieses Vorhaben zu stoppen.
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Der Zoll informiert informierte am 29. Mai in seinen Fachmeldungen zum Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze. In Deutschland wird die Erhebung des Pauschalzolls sowohl in ATLAS IMPOST wie auch in ATLAS Zollbehandlung transaktionsbezogen vorgenommen werden.
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Hinweis: Seit 1. Oktober 2026 wird in Österreich eine Paketsteuer für Bestellungen bei Versandhändlern erhoben, deren Versandhandelsumsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr 100 Mio. Euro überschritten haben. Darunter fallen unter anderem Amazon, Otto, Shein und Temu.
Die Paketsteuer ist auf Zustellungen anzuwenden, für die die Steuerschuld nach dem 30. September 2026 entsteht. Die Erklärung ist von den Versandhändlern vierteljährlich elektronisch im Verfahren FinanzOnline an das Finanzamt abzugeben.
Mehr dazu im WKÖ-Artikel Paketsteuer ab 2026: Das gilt für Versandhändler
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