Vereinfachungen zur Entwaldungsverordnung
Die EU-Kommission hat ein umfangreiches Vereinfachungspaket zur Entwaldungsverordnung EUDR veröffentlicht, um die Umsetzung bis zum Start Ende 2026 praxisnäher, klarer und weniger bürokratisch zu gestalten.
In dem am 4. Mai erschienenen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat werden die Vereinfachungsmaßnahmen beschrieben, die seit dem Inkrafttreten der EUDR im Juni 2023 teilweise bereits umgesetzt, sowie im Paket vorgestellt werden.
Im Vergleich zur ersten Version der EUDR wird der unternehmensseitige Aufwand und die geschätzten Compliance-Kosten durch all diese Maßnahmen um etwa 75% reduziert.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Der Leitfaden und die häufig gestellten Fragen wurden aktualisiert. Aufgenommen wurden Fragen beispielsweise zu verschiedenen Versandvorgängen mit einer einzigen Sorgfaltserklärung, Organisation sowie Vertretungsmöglichkeiten von kleineren Waldbesitzern oder die Doppelrolle Importeur und Hersteller.
- Im Entwurf des delegierten Rechtsakts wurde der Anwendungsbereich neu geschärft. Unter anderem sollen aufgearbeitete Reifen, Rinderhäute und –felle gestrichen, aber löslicher Kaffee und Rinderzungen aufgenommen werden. Rückmeldung an die EU sind bis 1. Juni möglich.
- Die Aufnahme eines vereinfachten Anmeldeformulars für Kleinst- und kleine Primärunternehmer, aktualisierte Schnittstellen, ein Notfallplan und eine freiwillige Gruppierungsfunktion verbessern das EU-Informationssystem.
- Konsolidierung von nationalen Rechtsvorschriften der von der EUDR betroffenen Länder sowie der Zertifizierungsanforderungen.
Alle vorgeschlagenen Vereinfachungen sollen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 30. Dezember 2026 umgesetzt werden.
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