Stand der Verhandlungen zwischen EU und USA
Die Verhandlungen zwischen EU und USA lagen zwischenzeitlich auf Eis – doch am 20. Mai 2026 haben Ratsvorsitz und das Europäische Parlament eine Einigung über zwei Verordnungen bekannt gegeben. Mit ihnen sollen die zollbezogenen Aspekte der am 21. August 2025 veröffentlichten gemeinsamen Erklärung der EU und der USA umgesetzt werden. Ein Zwischenstand.
Ankündigung der EU
Der Rat und das Parlament der EU haben zwei wesentliche Verordnungen zur Erfüllung der gemeinsamen Erklärung von 2025 auf den Weg gebracht, um den im August 2025 im schottischen Turnberry verhandelten Pauschalzollsatz der USA auf EU-Waren von 15 % (wieder) zu erhalten:
- Abschaffung der verbleibenden Einfuhrzölle auf Industriegüter aus den USA
- Verlängerung der Zollaussetzung für Einfuhren von Hummer rückwirkend ab dem 1. August 2025
Allerdings hat die EU inzwischen Bedingungen formuliert, um handlungsfähig zu bleiben. So soll dieses Abkommen nur bis Ende 2029 gelten und kann dann verlängert werden. Außerdem werden Schutzklauseln eingebaut, die wirksam werden, wenn über den 31. Dezember 2026 hinaus ein erhöhter Zollsatz für Aluminium- und Stahlderivate aus den EU erhoben wird oder wenn einzelne Länder beziehungsweise Branchen unter Druck gesetzt werden. Zudem soll die EU-Kommission in sechs Monaten und danach vierteljährlich einen Bericht über Veränderungen des EU-US-Handelsvolumens vorlegen. Ein Paket mit Gegenzöllen sowie Einschränkungen von US-Unternehmen bei Ausschreibungen oder Abgaben für große Tech-Unternehmen, sind als mögliche Maßnahmen auch schon vorbereitet.
Über die Einigung müssen das EU-Parlament und der EU-Rat noch final abstimmen. Danach wird eine Reaktion aus den USA erwartet.
Situation in den USA
In den USA geht der Streit um die Rechtgrundlage der US-Zollpolitik weiter: Nach dem Urteil des Supreme Court vom 20. Februar 2026 und der Rücknahme der Zölle auf Basis des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA), reagierte der US-Präsident mit einem globalen Sonderzoll von 10 % auf Basis der Section 122 des Trade Act von 1974. Am 7. Mai hat der U.S. Court of International Trade (CIT) im Fall The State of Oregon v. United States auch hier eine Überschreitung präsidialer Befugnisse festgestellt. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung für die spezifischen Kläger, zwei Unternehmen und den Bundesstaat Washington, lehnte es aber ab, eine universelle einstweilige Verfügung zu erlassen, die für alle Importeure gilt.
Der globale Sonderzoll läuft im Juli 2026 aus - spätestens dann wird also erneut Bewegung in die Zollpolitik der USA kommen.
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