EU und Mexiko: Modernisierung der Handelspartnerschaft
Am 22. Mai 2026 haben die EU und Mexiko ein modernisiertes Globalabkommen sowie ein Interims-Handelsabkommen unterzeichnet. Beide ersetzen den bisherigen Rechtsrahmen aus dem Jahr 2000. Die neuen Handelsregelungen könnten bereits 2026 vorläufig in Kraft treten. Ein Rück- und Ausblick.

Schon jetzt liegt der Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen beiden Seiten jährlich bei über 100 Milliarden Euro. Das bestehende Globalabkommen hat für viele EU-Produkte die Zölle beim Import in Mexiko abgeschafft. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der modernisierten Fassung dürften vor allem für kleine und mittlere Betriebe sowie die Agrar- und Lebensmittelwirtschaft interessant sein. Zur Übersicht der EU und der Pressemeldung vom 22. Mai.
Das ändert sich konkret beim Import
- Einfuhrzölle nach Mexiko werden schrittweise beseitigt, unter anderem auf Geflügelfleisch (momentan noch bis zu 100 Prozent), Schweinefleisch (bis zu 45 Prozent), Käse (bis zu 45 Prozent), Joghurt (20 Prozent) sowie Schokolade, Konditorei und Nudeln (jeweils bis zu 20 Prozent).
- Kontingentslösung für Importe nach Mexiko von Produkten wie Milchpulver, frischem und verarbeitetem Käse, Butter, Rindfleisch, Geflügelkeulen und Schweinelenden.
- 568 geschützte Herkunftsangaben von Lebensmitteln und Getränken aus der EU wie Bayrisches Bier oder Schwarzwälder Schinken werden ebenso anerkannt wie mexikanische Produkte in der EU, z.B. Vainilla de Papantla und Mango Ataúlfo.
- Physische Kontrollen werden vereinfacht und beschleunigt.
Vereinfachungen für die Ausführer
Wie in vielen neueren Abkommen und auch bei der Modernisierung der Abkommen mit Singapur und Chile kann Präferenz auf Basis einer Erklärung zum Ursprung erlangt werden. Bei Sendungen präferenzbegünstigter Waren im Gesamtwert über 6.000 Euro wird dafür dann der Status des Registrierten Ausführers (REX) erforderlich. Bislang sind eine EUR.1 und eine ggf. von einem Ermächtigten Ausführer ausgestellte Ursprungserklärung die zulässigen Präferenznachweise notwendig.
Weitere Vorteile der Modernisierung
- Bessere gegenseitige Marktzugänge in Bereichen wie Dienstleistungen, Digitalisierung, Verkehr, Telekommunikation und öffentliche Aufträge
- Fairere Regeln für den Handel mit kritischen Rohstoffen. Unter den von der EU als kritisch eingestuften Rohstoffen gehört Mexiko bei Flussspat, Strontium, Baryt und Kupfer zu den zehn größten Förderern weltweit. Auch bei Wismut sowie bei Antimon gehört Mexiko zu den wichtigsten Lieferanten der EU.
- Zugleich enthalten die Abkommen verbindliche Verpflichtungen zu Umwelt- und Klimaschutz, Arbeitsrechten, verantwortungsvollem Wirtschaften und Korruptionsbekämpfung.
Zeitplan
Das Interims-Handelsabkommen kann nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft treten. Dieses wird noch 2026 erwartet.
Das umfassende Abkommen muss zusätzlich von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
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