Das Vereinigte Königreich startet CBAM ab 2027
Ab 1. Januar 2027 führt Großbritannien ebenfalls eine Abgabe auf Einfuhren von emissionsintensiven Gütern ein. Vorbild für den „UK-CBAM” ist der CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU. Ein Überblick.
Geregelt wird UK-CBAM im Finance Act 2026. Wir fassen Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammen:
Wer ist betroffen? Die emissionsintensiven Waren
Betroffen sind Importeure von Waren, deren Herstellung besonders energieintensiv ist. Dazu zählen Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff sowie Zement. Da jedoch nicht alle Waren aus diesen Produktbereichen betroffen sind, lohnt sich ein Blick auf die gelisteten Waren.
Im Gegensatz zur EU ist Strom nicht betroffen.
Geographisch sind neben Waren aus dem Vereinigten Königreich auch Waren aus Nordirland oder den britischen Überseegebieten betroffen.
Wer ist ausgenommen? Die De-minimis-Schwelle
Die vorgesehene De-minimis-Schwelle des Vereinigten Königreichs von 500.000 Pfund war bereits Vorbild für Vereinfachungen in der EU. Da wurde die Schwelle auf 50 Tonnen pro Jahr gesetzt.
Waren und Vormateralien mit Ursprung im Vereinigten Königreich, Rückwaren, Waren in vorübergehender Verwendung und private Einfuhren sind ausgenommen. Außerdem sollen Sonderregelungen für Waren gelten, die von Nordirland in die EU exportiert werden und innerhalb von drei Jahren unverändert wieder zurückgeführt werden. Bei Veredelungen von UK-Waren im Drittland müssen nur Emissionen berücksichtigt werden, die im Drittland entstanden sind.
Wer muss sich registrieren und wie oft berichten?
Bei der britischen Zollbehörde registrieren müssen sich Importeure von betroffenen Waren, deren Einfuhren die De-minimis-Schwelle überschreiten. Sie haben dafür 30 Tage Zeit. Im ersten Jahr des Anwendungszeitraums besteht eine Sonderregelung: Unternehmen können sich bis 31. Januar 2028 registrieren. Dabei können sie einen Steuervertreter benennen, der CBAM-Erklärungen im Auftrag des Einführers einreicht.
Der Bericht für 2027 ist spätestens fünf Monate nach Jahresende, also zum 1. Mai 2028, fällig. Ab 1. Januar 2028 erfolgt die Abrechnung quartalsweise – wobei der Bericht zwei Monate nach Quartalsende eingereicht werden soll.
Wie werden Emissionen berechnet?
In die Berechnung der Emissionen sind direkte Emissionen sowie Emissionen von Vorprodukten einzubeziehen. Eine Überprüfung der tatsächlichen Emissionswerte durch akkreditierte Prüfer ist vorgesehen, doch können auch Standardwerte verwendet werden. HMRC plant keine länderspezifischen, sondern globale, produktbezogene Standardwerte zur Verfügung zu stellen.
Wie hoch ist UK-CBAM?
Die Kosten von UK-CBAM hängen vom britischen CO2-Preis (UK ETS) ab. Dabei gibt es keinen einheitlichen CBAM-Preis, sondern eine quartalsweise Rate pro Sektor. Ein bereits gezahlter CO2-Preis im Exportland kann angerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt als Steuer.
In der EU hingegen erfolgt die Abrechnung über Zertifikate und der Preis ergibt sich aus dem durchschnittlichen Preis eines ETS-Zertifikats der Vorwoche.
Gibt es eine Verknüpfung von EU-ETS mit UK-ETS?
EU und Vereinigtes Königreich haben im Mai 2025 beschlossen, das britische Emissionshandelssystem (UK-ETS) wieder mit dem europäischen (EU-ETS) zu verknüpfen. Damit würde in der EU und UK derselbe Emissionspreis gelten und ein Grenzausgleichsmechanismus wird voraussichtlich für Einfuhren aus der EU obsolet. Eine rechtswirksame Vereinbarung steht allerdings noch aus.
Hinweis: Deutsche Unternehmen mit Kunden in Großbritannien müssen damit rechnen, dass ihre britischen Kunden spätestens ab 2027 tatsächliche Emissionswerte für die gelieferten Waren anfordern.
Hilfreiche Links
Germany Trade and Invest gibt einen Überblick im Artikel Vereinigtes Königreich führt UK-CBAM ein. Außerdem hat HMRC auf ihren Webseiten einen Leitfaden veröffentlicht.
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