EU: Zollfreie Einfuhrkontingente für Dünger
Für wichtige, in der EU-Landwirtschaft verwendete Düngemittel gilt seit 30. Mai 2026 eine umfangreiche Kontingentsregelung. Innerhalb dieser können die entsprechenden Dünger bis zum 31. Mai 2027 zollfrei importiert werden. Einfuhren aus Russland und Belarus sind davon ausgenommen. Eingebettet ist diese Regelung in einen Aktionsplan der EU zur Sicherung von Düngemittel- und Ernährungsversorgung.
Hintergrund
Laut Pressemeldung der EU vom 22. Mai 2026 wurden im Jahr 2024 etwa zwei Millionen Tonnen Ammoniak und 5,9 Millionen Tonnen Harnstoff in die EU eingeführt. Darüber hinaus importierte die Union 6,7 Millionen Tonnen Düngemittel auf Stickstoffbasis und stickstoffhaltige Mischungen – bei Zollsätzen zwischen 5,5 und 6,5 Prozent. Mit den neuen Zollkontingenten erspart die EU den Landwirten Einfuhrzölle in Höhe von rund 60 Millionen Euro und sorgt gleichzeitig für eine stärkere Unabhängigkeit von russischen und belarussischen Importen.
Aktionsplan der EU
Die Einrichtung von Kontingenten gehört zu einem umfassenden Maßnahmenpaket zur Sicherung der Düngemittelversorgung, das am 19. Mai 2026 veröffentlicht und in folgender Pressemeldung beschrieben wurde: Kommission legt Plan zur Sicherung der Düngemittelversorgung und Ernährungssicherheit in Europa vor. Das Paket beinhaltet kurzfristige Maßnahmen, wie finanzielle Unterstützungen für Landwirte oder die Installation einer Marktüberwachung durch die EU-Kommission. Dadurch sollen zukünftig schneller Handelsmaßnahmen eingeführt werden können, die den Zugang der europäischen Landwirte zu Düngemitteln verbessern. Langfristig soll die europäische Düngemittelindustrie gestärkt werden, um die Abhängigkeit von Importen zu verringern.
Zollfreie Kontingente
Die Verordnung (EU) 2026/1181 wurde am 29. Mai 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem Folgetag in Kraft. Darin eröffnet die EU zollfreie Kontingente für die Einfuhren bestimmter Düngemittel sowie deren Ausgangsstoffe. Die KN-Codes der Waren, für die zollfreie Kontingente gelten, werden in Artikel 1 aufgelistet. Im Anhang wird ihnen eine Kontingentsmenge zugeordnet. Weitere Hilfestellungen zur Anmeldung von Kontingenten im Windhundverfahren finden Sie auf Zoll online.
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