Neues zur US-Zollpolitik: Von Stahl bis Zollerstattung
Die Zölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer wurden zum 8. Juni 2026 angepasst. Auf Grundlage von Section 301 gegen Zwangsarbeit plant das Weiße Haus derzeit weitere Zölle und hat Eckpunkte für verstärkte Zollkontrollen veröffentlicht. Auch die IEPPA-Zollerstattungen sollen erschwert werden. Die Entwicklungen im Einzelnen.

Section 232: Modifikationen bei Stahl, Aluminium und Kupfer
Die Proclamation Further Adjusting the Tariff Regimes for Imports of Aluminum, Steel, and Copper into the United States vom 3. Juni 2026 modifiziert die Section 232-Maßnahmen auf Stahl, Aluminium und Kupfer unter anderem folgendermaßen:
- Reduzierter Zollsatz auf Produkte in Anhang III von 15 Prozent: Neu aufgenommen wurden unter anderem Agrarmaschinen, mobile Industrieanlagen, bestimmte Heizungs- und Klimaanlagen.
- Breitere Abdeckung der „derivate prodcts“: Erweiterung um Aluminium-Lithoplatten und Stahlregale.
- Lockerung der US‑Origin‑Schwelle: Waren bisher 95 Prozent US-Metallanteil notwendig, um als “entirely US origin” zu gelten, so sind jetzt nur noch 85 Prozent US-Metallanteil notwendig.
- Anpassung von Annex I-C: Modifizierte Sätze je nach Produkt und Partnerland. So gelten 15 Prozent für Produkte aus Argentinien, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Japan, der Republik Korea, Liechtenstein, der Schweiz, Taiwan, dem Vereinigten Königreich oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU). Lediglich 10 Prozent werden auf Produkte mit US-Origin erhoben. Bei USMCA werden die Zölle nur auf den Nicht-US-Anteil erhoben.
Die Änderungen traten am 8. Juni 2026 in Kraft und sind befristet bis 31. Dezember 2027. Die zugehörigen Leitlinien zur Ermittlung der Zölle für Aluminium, Stahl und Kupfer wurden überarbeitet: CSMS # 68855869 - LEITLINIEN: Weitere Anpassung der Zollregime für den Import von Aluminium, Stahl und Kupfer in die Vereinigten Staaten
Die Behörde „U.S. Customs and Border Protection“ bietet für Unternehmen im Juni und Juli 2026 kostenfreie Webinare an, die einen Blick auf die Einreihung von einzelnen Warengruppen werfen und die Möglichkeit für Fragen bietet: Trade Outreach Webinare zum US-Zoll- und Grenzschutz.
Section 301: Untersuchung zu Zwangsarbeit empfiehlt neue Zölle
Das Büro des U.S. Trade Representative (USTR) veröffentlichte die Untersuchung zu Section 301 des Trade Act von 1974 und kam zu dem Schluss, dass 54 Volkswirtschaften keine und sechskeine wirksamen Verbote bei Zwangsarbeit eingeführt haben, darunter die EU. USTR empfiehlt daher, dass Länder mit vollständigem oder teilweisem Verbot von Zwangsarbeitswaren mit einem pauschalen Zoll von 10 Prozent belegt werden, alle übrigen mit 12,5 Prozent. Die Zölle würden grundsätzlich auf alle Importe erhoben, mit Ausnahme der in Anhang A aufgeführten Produkte. Darunter sind Section-232-Waren, kritische Rohstoffe aber auch Bücher und Spenden. Für Textilien und Bekleidung sollen reduzierten Zollsätzen gelten, wenn die betreffenden Länder US-amerikanische Textilvorprodukte oder Baumwolle beziehen.
Zollkontrollen: Enforcement statt Facilitation
Am 3. Juni 2026 ordnete das Weiße Haus mit der Executive Order Strengthening Customs Enforcement an, die Anforderungen an „Importer of Record” (IOR) innerhalb der nächsten 180 Tage zu überarbeiten. Germany Trade and Invest (GTAI) analysiert dies im Artikel USA kündigen Zollreform an. Das sind die Eckpunkte:
- Bonds: Mindestniveau an US‑Vermögenswerten oder Sicherheiten soll ebenso verpflichtend werden wie die Erhebung von weiteren Daten zu Eigentumsverhältnissen und Geschäftsbeziehungen.
- Foreign IOR: Strengere Anforderungen bei Einfuhren sowie zusätzliche Prüf- und Offenlegungspflichten vor allem im E-Commerce. Damit einher gehen stärkere Maßnahmen gegen nicht-konforme Waren (Beschlagnahmung und Entsorgung)
- Einführung von laufender (recurrent) Prüfung
- Deutlich strengere Sanktionspraxis
Berufung gegen CIT-Entscheidung zu IEEPA: Zukunft der Zollerstattungen
Das US-Justizministerium (DOJ) hat Berufung gegen eine Entscheidung des Court of International Trade (CIT) eingelegt. Diese verpflichtete die Regierung zur Rückerstattung sämtlicher IEEPA-Zölle. Laut SPIEGEL wurden bisher 20 Milliarden der insgesamt rund 166 Milliarden Dollar erstattet. Während die U.S. Customs and Border Protection weiterhin Erstattungen für noch nicht endgültig abgewickelte Einfuhren sowie für erfolgreiche Kläger bearbeiten wird, bestreitet das DOJ, pauschale Rückzahlungen an alle Importeure leisten zu müssen. Das würde vor allem kleinere Importeure treffen, die sich nicht an dem Verfahren beteiligt haben und deren Einfuhren bereits veranlagt wurden.
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