Norwegen verschärft Anforderungen für Pflanzengesundheitszeugnisse
Norwegen verschärft ab 1. August 2026 die Einfuhrbestimmungen für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die von Deutschland nach Norwegen eingeführt werden, wenn deren Ursprung in einem anderen Ursprungsland liegt.
Das Julius-Kühn-Institut für Pflanzengesundheit (JKI) teilt in einer Meldung vom März 2026 dazu Einzelheiten mit. Künftig sind in diesen Fällen zwei Nachweise erforderlich:
- ein Pflanzengesundheitszeugnis, ausgestellt im Ursprungsland sowie
- ein Pflanzengesundheitszeugnis zur Wiederausfuhr, ausgestellt in Deutschland.
Norwegen akzeptiert sogenannte Vorausfuhrzeugnisse als Anhang zu Pflanzengesundheitszeugnissen nur noch befristet bis 31. Juli 2026.
Die Anforderungen an Pflanzengesundheitszeugnisse finden Sie in § 20 und Mustervorlagen im Anhang der Pflanzenschutzverordnung von Norwegen, die das Julius-Kühn-Institut in unverbindlicher Übersetzung anbietet.
Unternehmen sollten ihre Prozesse prüfen und sicherstellen, dass die erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt ausgestellt werden.
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