EORI-Stammdaten: Zoll-Portal wird verpflichtend
Bislang können Unternehmen und Privatpersonen bei Änderungen einer EORI-Nummer und der zugehörigen Stammdaten das Formular 0870 an die Zollverwaltung senden. Ab 1. Oktober 2026 soll dafür ausschließlich das Zoll-Portal genutzt werden. Das sind die Vorteile.
Das Zoll-Portal bietet digitalen Zugang
Für Unternehmen und Privatpersonen bietet das Zoll-Portal den digitalen Zugang zu unterschiedlichen Dienstleistungen des Zolls. Neben den Anträgen für verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) oder zum Ermächtigten Ausführer (EA) lassen sich auch die EORI- und Niederlassungs-Nummern sowie die zugehörigen Stammdaten beantragen, ändern oder kündigen.
Die Vorteile des digitalen Verfahrens:
- Unternehmen haben jederzeit Einblick in den Bearbeitungsstand
- Das digitale Formular führt durch die erforderlichen Felder und erleichtert das Ausfüllen durch Dropdownfelder
- Die Daten werden digital übertragen – Unterschriften, Ausdrucken und Postweg entfallen
Mit der ATLAS-Info 0964/26 hat die Zollverwaltung die Beendigung des bisherigen Papierverfahrens angekündigt. Im Falle eines Ausfalls darf dieses allerdings weiterhin genutzt werden.
Unternehmen mit Sitz in Drittländern haben weiterhin die Möglichkeit eine EU-EORI über das Formular 0870 zu beantragen. Laut Website des Zolls zur Verwendung einer EORI-Nummer: Wirtschaftsbeteiligte, die nicht im Zollgebiet der Union ansässig sind, müssen sich nur registrieren lassen, wenn sie beabsichtigen, gemäß Art. 5 UZK-DA als Anmelder oder Beförderer gegenüber dem deutschen Zoll aufzutreten. In diesen Fällen sollte eine formlose Begründung zum Antrag hinzugefügt werden.
So ändern Sie Ihre Stammdaten zur EORI-Nummer
Nutzen Sie im Zoll-Portal den Eintrag zur „Dienstleistung“ und gehen dann zur „EORI-Nr.-Verwaltung“.
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