Weitere Sanktionen gegen Russland in Kraft
Am 15. Juni 2026 hat die EU mit drei Durchführungsverordnungen und zwei Beschlüssen die Sanktionsmaßnahmen gegen Personen und Organisationen aktualisiert. Die Anpassung der VO (EU) 833/2014 und VO (EU) 2024/2642 durch das 21. Sanktionspaket steht noch aus, aber die EU-Präsidentin hat bereits Anfang Juni eine Erklärung abgegeben, wie Russlands militärisch-industrieller Komplex weiter geschwächt werden soll.
Das Listenpaket vom 15. Juni
Noch vor der angekündigten Verabschiedung des 21. Sanktionspakets hat die EU weitere Sanktionen gegen 34 Personen und 47 Organisationen erlassen. Die Pressemitteilung des Rats der EU vom 15. Juni erläutert die Hintergründe. Es erfolgten
- 28 neue Einträge von Herstellern/Lieferanten von Drohnen und anderer militärischer Ausrüstung
- 26 neue Einträge im Zusammenhang mit der Lieferung von Erdöl
- 11 neue Einträge gegen russische Propagandisten und
- 16 neue Einträge im Zusammenhang mit der Vergiftung von Alexej Nawalny.
Der Rat der EU hat nach der Überprüfung zudem beschlossen, die von der EU als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und der Stadt Sewastopol durch die Russische Föderation verhängten restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2027 zu verlängern.
In Aussicht: Das 21. Sanktionspaket
Noch ist es nicht final angenommen und im Amtsblatt der EU erschienen, doch die Eckpunkte des 21. Sanktionspakets sind seit der Ankündigung der EU-Präsidentin vom 9. Juni bekannt:
- Listung weiterer 30 Schiffe der sogenannten Schattenflotte und Beschränkung der Lieferung von LNG-Tankschiffen an Russland
- Neue Ausfuhrbeschränkungen für mehr Metalle und Legierungen sowie Exportverbote für Drohnen
- Neue Einfuhrverbote von Waren in Höhe von 60 Millionen Euro und Einfuhrbeschränkungen für die Fischerei
- Ausweitung der Transaktionsverbote auf weitere 51 Banken und vollständiges Verbot von Krypto-Dienstleistungen in Drittländern
- Aussetzen des Anpassungsmechanismus für die Ölpreis-Obergrenze
- Einreiseverbot von ehemaligen russischen Kombattanten
Für Belarus sollen die Beschränkungen entsprechend angeglichen werden.
Hinweise für AEB-Kunden
- In den AEB Compliance Screening Lösungen werden alle Listen jede Nacht aktualisiert, so dass Sie rechtskonform handeln können.
- Wer AEB Export Controls einsetzt, kann durch Definieren von „manuellen Beschränkungen” die Embargoregeln auf das eigene Unternehmen zuschneiden.
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