Rückkehr zum Handel mit Syrien
Der Handel mit Syrien öffnet sich wieder. Syrien hat sein Zollsystem grundlegend reformiert: Seit 1. Juni 2026 gelten ein neues Zollgesetz und ein harmonisierter Zolltarif. Bereits im Mai 2026 hat die EU für die vollständige Anwendung des Kooperationsabkommens gestimmt.
Hintergrund der Handelsbeziehungen
Das Kooperationsabkommen zwischen der EU und Syrien wurde 1977 geschlossen und bildet den Rahmen für die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen. 2011 wurde es aufgrund der schweren Menschenrechtsverletzungen durch das Regime teilweise ausgesetzt, unter anderem bezüglich Erdöl, Erdölerzeugnissen, Gold, Edelmetallen und Diamanten. Seit 2011 gelten zudem ein Waffenembargo sowie ein Verbot von Ausfuhr und Dienstleistungen bezüglich Güter zur internen Repression.
Nach dem Sturz des Assad-Regimes hat die EU mit der Verordnung (EU) 2025/1098 vom 27. Mai 2025 einige restriktive Maßnahmen aufgehoben. Das BAFA listet die noch bestehen Sanktionen auf der Länderseite Syrien auf. Im Mai 2026 wurde dann das Kooperationsabkommens zwischen der EU und Syrien wiederhergestellt.
Syriens Zoll-Reform
Der syrische Übergangspräsident leitete Ende 2025 mit der Einrichtung der „General Authority for Borders and Customs“ eine Reform ein. Das neue Zollgesetz ersetzt laut GTAI die bisherige Gesetzgebung aus dem Jahr 2006. Es regelt die Zollverwaltung, Verfahrensabläufe und Sanktionen. Auch die Digitalisierung soll ausgebaut werden.
Seit 1. Juni 2026 wurde ein neuer, harmonisierter Zolltarif eingeführt. Er basiert nun auf dem internationalen Harmonisierten System (HS). Bereits seit Januar 2025 waren Zollsätze vereinheitlich worden.
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