Studie der EU-Kommission: Besondere Zollverfahren in Unternehmen
Zolllagerung, vorübergehende Verwendung, Endverwendung, aktive oder passive Veredelung? Die EU-Kommission erstellt eine Studie, welchen Nutzen besondere Verfahren den Unternehmen bringen. Noch bis zum 31. Juli 2026 können Sie sich beteiligen und damit aufzeigen an welchen Stellen Verbesserungsbedarf besteht.
Circa 20 bis 25 Minuten Zeit sollten Sie mitbringen, um Fragen in englischer Sprache zu Bewilligungen, internen Verwaltungsaufwänden und dem Nutzen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr zu beantworten. Im Einleitungstext der Umfrage wird darauf hingewiesen, dass die Unternehmensprozesse bekannt sein müssen. Ggf. sollten sich daher die Teilnehmenden Unterstützung aus anderen Abteilungen zu Compliance, Logistik oder Finanzen sichern.
Vorgesehen ist pro Unternehmen oder Gruppe nur eine Umfrage auszufüllen. Diese ist anonym, außer Sie geben Ihre Kontaktdaten weiter.
Mehr Informationen erhalten Sie auch im Fachbeitrag auf der Website des Zolls. Hier lädt die deutsche Zollverwaltung zur Umfrage ein.
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Die deutsche Zollverwaltung informiert in einer gesonderten Fachmeldung, dass die Frist zur Teilnahme an der Umfrage verlängert wurde. Unternehmen haben noch bis zum 7. August 2026 Zeit daran teilzunehmen.
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