Außenwirtschaftliche Meldepflichten – ein Handbuch für Unternehmen
Die Deutsche Bundesbank erläutert in einer aktuellen Veröffentlichung die Meldebestimmungen, die sich aus dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung ergeben. Dazu liefert das Handbuch unter anderem Informationen zu den technischen Voraussetzungen, den Meldefristen, möglichen Korrekturmeldungen und bietet zahlreiche Beispiele.
Meldepflichten für deutsche Unternehmen bestehen beispielsweise bei ausländischen Unternehmensbeteiligungen, bestimmten Auslandsforderungen und -verbindlichkeiten sowie beim Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland.
Zu den Ausnahmen von der Meldebestimmung gehören unter anderem:
- Beträge bis zu einer Meldefreigrenze von 50.000 Euro
- Zahlungen für die Einfuhr, Ausfuhr oder Verbringung von Waren. Diese werden über Extrastat oder Intrastatmeldungen abgedeckt.
Verstöße gegen die Meldepflichten können mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Meldepflichtige Vorgänge sollten daher systematisch erfasst werden – insbesondere bei Auslandsbeteiligungen, Darlehen an ausländische Tochtergesellschaften oder größeren Zahlungsströmen. Bei der Einhaltung der Meldefristen ist zu beachten, dass monatliche und jährliche Meldungen je nach Art der Transaktion unterschieden werden.
Auf der Website der Bundesbank können Sie die Erläuterungen zum außenwirtschaftlichen Meldewesen in deutscher und englischer Sprache herunterladen.
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