Keine Grenzkontrollen zwischen Spanien und Gibraltar mehr
Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich auf ein Abkommen geeinigt, das Gibraltar in rechtlicher Hinsicht an die EU annähern soll. Es wird seit 15. Juli 2026 vorläufig angewendet. Die „physischen Hindernisse“ für Personen und Waren, die zwischen Spanien und Gibraltar verkehren, sollen bei gleichzeitigem Schutz des Schengen-Raums beseitigt werden. Der deutsche Zoll informiert über die Präferenzbehandlung in einer Fachmeldung.
Da Gibraltar nicht vom Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement - TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erfasst ist, wurde eine Einigung zu Gibraltar ausgehandelt. Veröffentlicht wurde der Beschluss (EU) 2026/1732 des Rates am 14. Juli 2026 im Amtsblatt der EU. Demnach entfällt die Grenze zwischen Spanien und Gibraltar. Doch obwohl in Gibraltar nun die Schengen-Bestimmungen für Grenzkontrollen und die EU-Handelsregeln gelten, wird Gibraltar weder Mitglied des Schengen Abkommens noch Mitglied in der Zollunion.
Waren, die zwischen der EU und Gibraltar ausgetauscht werden, benötigen weiterhin Ausfuhrerklärungen bzw. Versandanmeldungen. Zur Beantragung von Präferenzen informiert die Fachmeldung des Zolls vom 24. Juli 2026: Für eine Präferenzbehandlung wird das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland angewandt.
Eine Übersicht über die Vorteile, eine Downloadmöglichkeit des vollständigen Vertrags und ein ausführliches FAQ stellt die britische Regierung auf der Website What the Treaty Means for Gibraltar zur Verfügung.
In Gibraltar gilt nun eine Transaktionssteuer auf Waren. Sie wird bei der Einfuhr erhoben und in den nächsten drei Jahren von 15 % auf 17 % steigen. Danach wird sie sich am niedrigsten Mehrwertsteuersatz der EU orientieren. Außerdem verpflichtet sich Gibraltar, die EU-Standards in den Bereichen Steuertransparenz, Bekämpfung der Geldwäsche sowie Umwelt-, Nachhaltigkeits-, Arbeits- und Sozialstandards aufrechtzuerhalten. Bei Streitigkeiten wird der Gerichtshof der Europäischen Union eine endgültige und verbindliche Entscheidung über die Auslegung treffen.
Das Gibraltar-Abkommen wird seit dem 15. Juli 2026 vorläufig angewendet. Das endgültige Abschlussverfahren auf EU-Ebene ist jedoch noch nicht vollständig beendet, da die Zustimmung des Europäischen Parlaments noch aussteht.
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