Juli 2026: US-Zölle auf neuer Rechtsgrundlage
Die vorübergehend eingesetzten Zusatzzölle nach Section 122 zu Zahlungsdefiziten der USA sind ausgelaufen. Daher erhebt die USA seit dem 24. Juli 2026 neue Zölle für 60 Handelspartner aufgrund von unfairen Handelspraktiken wie Zwangsarbeit nach Section 301. Länder, die bereits eigene Einfuhrverbote für Waren aus Zwangsarbeit eingeführt haben, werden mit 10 Prozent belegt, alle anderen mit einem zusätzlichen Zollsatz von 12,5 Prozent.

Höhe der Section 301 Zölle
Das Presidential Memorandum vom 23. Juli 2026 veröffentlicht den neuen Zusatzzoll gemäß Section 301 des Trade Act of 1974. Wie im Artikel Neues zur US-Zollpolitik: Von Stahl bis Zollerstattung bereits berichtet, wurde diese Zollerhebung mit einer Untersuchung vorbereitet. Es gilt nun:
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Liegt der Most-Favored-Nation (MFN) Zollsatz unter 10 Prozent wird für bestimmte Produkte der Europäischen Union und Taiwans der Zusatzzoll bis zur Höhe von 10 Prozent nach Section 301 erhoben: Liegt der MFN-Zollsatz über 10 Prozent, wird der Zusatzzoll nach Section 301 auf null gesenkt.
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Liegt der Most-Favored-Nation (MFN) Zollsatz unter 12,5 Prozent wird für bestimmte Produkte aus Japan, Korea oder der Schweiz der Zusatzzoll bis zur Höhe von 12,5 Prozent nach Section 301 erhoben, liegt der MFN-Zollsatz über 12,5 Prozent, wird der Zusatzzoll nach Section 301 auf null gesenkt.
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10 Prozent Zusatzzoll wird für bestimmte Waren für folgende Länder erhoben: Argentinien, Bangladesch, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Indien, Indonesien, Jordanien, Kambodscha, Kanada, Malaysia, Mexiko, Pakistan, Sri Lanka, Trinidad und Tobago sowie das Vereinigte Königreich
- Für alle anderen untersuchten Volkswirtschaften wird 12,5 Prozent Zusatzzoll für bestimmte Waren erhoben.
Betroffene Produkte und Ausnahmen
Die betroffenen Warennummern wurden auch in der Federal Register Notice des US-Handelsministerium veröffentlicht. Im Anhang II der Notice sind außerdem alle Ausnahmen aufgeführt. Die Zusatzzölle gelten unter anderem nicht für
- Erzeugnisse aus Stahl, Aluminium, Kupfer, Holz und Holzprodukte sowie Kfz und Kfz-Teile, LKW und LKW-Teile
- Rohstoffe und Erzeugnisse, die in den USA nicht in ausreichender Menge angebaut oder produziert werden, wie bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, pharmazeutische Produkte und Waren für die zivile Luftfahrt
- Außerdem wurden länderspezifischen Ausnahmen definiert. Für die Europäische Union sind diese im Anhang II gelistet „Part C. Goods of Any Member State of the European Union“.
Rechtsgrundlagen und Dauer
Die Wirtschaftskammer Österreich berichtet über die Untersuchungen nach Section 301 (des Trade Act von 1974): „Die zusätzlichen Zölle sind nicht gedeckelt, können dauerhaft gelten und müssen alle 4 Jahre überprüft werden“.
Auch ohne diese reguläre Überprüfung bleibt die Situation in Bewegung. Die aufgrund von Zwangsarbeit eingeführten Zusatzzölle nach Section 301 haben die bis zu dem Zeitpunkt geltenden temporären Zölle gemäß Section 122 ersetzt. Diese waren zuvor als Ersatz für die reziproken Zölle auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) eingeführt worden, nachdem der U.S. Supreme Court deren Erhebung im Februar 2026 für rechtswidrig erklärt hatte.
Am 24. Juli 2026 reichten die Unternehmen, die bereits erfolgreich gegen die IEEPA-Zölle vorgegangen waren, erneut Klage beim U.S. Court of International Trade in New York ein – diesmal gegen die neuen Zusatzzölle nach Section 301.
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