CBAM: Konsultation der EU-Kommission zu Kauf- und Rückkaufsregelung
Seit dem Ende der CBAM-Übergangsphase und dem Start der Regelphase Anfang 2026 wird der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) schrittweise weiter umgesetzt. Aktuell konsultiert die EU-Kommission einen Entwurf zur Abwicklung von Kauf und Rückkauf von CBAM-Zertifikaten. Unternehmen und Verbände können noch bis zum 6. August 2026 Stellung nehmen.
Der Entwurf zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/956 konkretisiert die Bedingungen für den Handel mit CBAM-Zertifikaten über die künftig genutzte zentrale Plattform. Ab Februar 2027 sollen zugelassene CBAM-Anmelder Zertifikate über die Plattform kaufen. Diese erscheinen dann im CBAM-Konto der Erwerber im CBAM-Register. Dabei ist eine Gebühr von 0,05 Euro pro CBAM-Zertifikat vorgesehen. Die Verpflichtung zur Abgabe von CBAM-Zertifikaten im CBAM-Register wird in 2027 stufenweise eingeführt und greift ab Ende September 2027 rückwirkend für Importe bzw. Emissionen in 2026.
Das Bundesumweltamt erläutert zu CBAM-Zertifikaten, dass CBAM-Anmelder eine Anzahl an CBAM-Zertifikaten vorhalten müssen, „die mindestens 50 Prozent der grauen Emissionen der seit Anfang 2027 eingeführten CBAM-Waren entspricht“. Daneben enthält der Entwurf Regelungen für Prozesse für Rückkäufe, Zahlungsabwicklung und die technische Anbindung an das CBAM-Register.
Für betroffene Unternehmen und Verbände bietet die Konsultation die Möglichkeit, praktische Erfahrungen und Anforderungen frühzeitig in die Ausgestaltung der Prozesse einzubringen.
Feedback kann bis zum 6. August 2026 über die Konsultationsseite der EU-Kommission eingereicht werden. Der Entwurf steht dort zum Download zur Verfügung.
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