Verbot von Zwangsarbeit: Leitlinien, Checkliste und Webinare für Unternehmen
Von Rohstoffen über Textilien bis hin zu Elektronik: Die neue EU-Verordnung gegen Zwangsarbeit nimmt künftig ganze Lieferketten in den Blick. Ab Dezember 2027 gelten Verbote für betroffene Waren. Schon heute unterstützen Leitlinien und Checklisten der EU dabei, sich vorzubereiten. Ab September 2026 bietet die EU-Kommission außerdem kostenfreie Webinare an.

Mit der Verordnung (EU) 2024/3015 (Forced Labour Regulation, FLR) dürfen keine Produkte auf den Unionsmarkt gelangen, wenn diese mit Zwangsarbeit in Zusammenhang stehen. Auch wenn die Verordnung sich vornehmlich an die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten richtet, müssen Unternehmen Risiken in der Lieferkette im Blick behalten. Neben den bereits bestehenden Verpflichtungen zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette oder zu den Pflichten der Berichterstattung wurden keine gesonderten Verfahrensvorschriften durch die Verordnung erlassen.
Dennoch sollten Unternehmen die Anforderungen nicht unterschätzen. Künftig können Behörden Untersuchungen einleiten, wenn Hinweise auf Zwangsarbeit in einer Lieferkette vorliegen. Wird ein Verstoß festgestellt, drohen weitreichende Folgen: Produkte können vom Markt genommen, an der Ein- oder Ausfuhr gehindert oder ihre Bereitstellung im Binnenmarkt untersagt werden. Die nationalen Zollbehörden sind zuständig die Einhaltung der neuen Vorschriften zu überprüfen.
Zum Zeitrahmen:
- Dezember 2024: Verabschiedung der Verordnung
- Seit Mitte 2026: Veröffentlichung von Leitlinien, einer Checkliste und Schulungsangeboten
- Ab 2026: Risikodatenbank zu Zwangsarbeit – ursprünglich vorgesehen ab Juni 2026
- 14. Dezember 2027: Start des EU-Single-Windows und vollständige Anwendbarkeit der Verordnung
Die EU bietet für Unternehmen bereits erste Unterstützungsangebote.
Hilfsangebote der EU
Mit den jetzt veröffentlichen Websites, Checklisten und Leitlinien bietet die EU-Kommission für Unternehmen praktische Handlungsanleitungen. Damit erhalten Unternehmen Hinweise zur Risikoanalyse, zur Zusammenarbeit mit Lieferanten und zum Umgang bei möglichen Verdachtsfällen.
Datenbank und Informationsaustausch zu Zwangsarbeitsrisiken
Zukünftig sollen Unternehmen produktbezogene oder geographische Risiken in einer EU-Datenbank zu den Risiken von Zwangsarbeit einsehen können. Für Behörden bietet die Datenbank Anhaltspunkte, um mögliche Verstöße zu erkennen und ggf. Voruntersuchungen einzuleiten. Vorgesehen war die Veröffentlichung ab Juni 2026 – derzeit befindet sich die Datenbank noch im Aufbau.
Der Austausch von Informationen zwischen Behörden und Unternehmen wird über ein EU-Single-Window stattfinden. Die Zollbehörden, die für die Überprüfung der Vorschriften verantwortlich sind, können darüber beispielsweise die Entscheidungen zu Verboten von Produkten, die Aufhebung von Verboten oder die Ergebnisse aus Überprüfungen übermitteln.
Kostenfreie Webinare der EU
Wer sich vorbereiten möchte, kann auf das kostenlose Angebot der Europäischen Kommission zurückgreifen. Ab September 2026 finden eine Reihe von Veranstaltungen statt, die Unternehmen in das Thema einführen und allgemeine Handlungsempfehlungen vermitteln. Außerdem werden Schlaglichter auf einzelne Branchen geworfen, wie beispielsweise die Solarindustrie, die Textilwirtschaft, auf Halbleiter- und Elektronikbranche oder den Automobilsektor. Jeweils von 14.30 bis 16.30 Uhr werden die Webinare in englischer Sprache durchgeführt:
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