Ab 1. Januar 2027: Emissionsüberwachung gemäß EU-Methanverordnung
Mit der EU-Methanverordnung wurde 2024 eine verbindliche Regelung zur Reduktion von Methanemissionen im Energiesektor verabschiedet. Vor dem Hintergrund der angespannten Energiemärkte hat die EU-Kommission nun zwei Empfehlungen zur wirksamen Umsetzung vorgelegt.
Hintergrund: Die EU-Methanverordnung
Die Verordnung (EU) 2024/1787 trat am 4. August 2024 in Kraft und soll nicht nur generell die Emissionen verringern, sondern auch die Versorgungssicherheit durch Bekämpfung von Methanleckagen erhöhen. Seit 5. Mai 2025 gilt eine Meldepflicht für Importeure von Rohöl, Erdgas oder Kohle, die qualitative Informationen über den Ursprung, die Route und die Überwachungs-, Berichterstattungs-, Überprüfungs- und Verlusterkennungs- und Reparaturmaßnahmen bereitstellen müssen. Ab 1. Januar 2027 beginnt die Emissionsüberwachung.
Aktuell: Die zwei Empfehlungen der EU-Kommission
In der Pressemeldung vom 20. Juli 2026 hat die Europäische Kommission je eine Empfehlung zur Compliance und eine zu den Sanktionsregelungen veröffentlicht:
- Compliance: Die EU zeigt Wege auf, wie Importeure, Lieferanten und Mitgliedstaaten im Öl-, Gas- und Kohlesektor ihre Verpflichtungen aus der EU- Methanverordnung ab 1. Januar 2027 auf einfache Weise nachweisen können. Beispielsweise mit freiwilligen entsprechenden Klauseln. Im Anhang der Empfehlung werden daher vier Musterklauseln aufgeführt.
- Sanktionsregelungen: Die Kommission empfiehlt, Sanktionen bei Nichteinhaltung für drei Jahre, also von 2027 bis 2029, auszusetzen, um Versorgungsunterbrechungen zu vermeiden.
Betroffene erhalten Antworten auch in den FAQ der EU oder beim Umweltbundesamt.
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