Lieferantenerklärungen: DIHK aktualisiert Formularvordrucke
Die DIHK hat ihre Formularvordrucke für (Langzeit-) Lieferantenerklärungen aktualisiert. Anlass sind unter anderem neu hinzugekommene Freihandelsabkommen der EU. Wichtig für die Praxis: Die rechtlichen Anforderungen an Lieferantenerklärungen sind unverändert.

Lieferantenerklärungen – der Vorteil von Vordrucken
Mit einer Lieferantenerklärung bestätigt ein Lieferant gegenüber seinem Kunden den präferenziellen Ursprung einer Ware. Der Empfänger kann diese Information nutzen, um bei Ausfuhren Präferenznachweise auszustellen oder zu beantragen und dadurch gegebenenfalls Zollvergünstigungen in Anspruch zu nehmen.
Zu diesem Zweck können Sie die Vordrucke verwenden, die DIHK oder Ihre IHK zur Verfügung stellt. Die Vordrucke enthalten auf der ersten Seite den verbindlichen Text der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (UZK-IA) in Deutsch, Englisch und Französisch. Auf der zweiten Seite folgen Fußnoten und Erläuterungen sowie eine Liste der Freihandelsabkommen (FTA) der EU.
Diese Angaben wurden aktualisiert
Die Aktualisierung betrifft ausschließlich die Inhalte auf der zweiten Seite der Vordrucke. Dort wurden die Erläuterungen und Hinweise an neue Freihandelsabkommen der EU angepasst und die Liste der FTA aktualisiert (z.B. Mercosur). Die eigentliche Lieferantenerklärung auf der ersten Seite bleibt unverändert.
Was Sie jetzt prüfen sollten: Verwenden Sie die Vordrucke der IHK? Dann aktualisieren Sie diese. Die IHK Gießen-Friedberg gibt auf der Seite Lieferantenerklärung einen umfassenden Überblick zum Thema und stellt die aktualisierten Vorlagen zum Download zur Verfügung.
Mehr Automatisierung durch Origin & Preferences von AEB
Wenn Sie Origin & Preferences von AEB einsetzen, ergibt sich aus der Aktualisierung der DIHK-Vordrucke kein Handlungsbedarf in der Software.
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📅 21. September 2026
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