Das OFAC informiert zur Überprüfung von Sanktionseinträgen
Anträge auf Streichung von Einträgen auf einer Sanktionsliste sind oft mit langwierigen Prozessen verbunden. Besonders der Austausch von Fragebögen und Antworten, kann eine effiziente Entscheidung über einen Antrag auf Streichung von der Liste erheblich verzögern. Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums hat ein Online-Portal eingerichtet, über das seit Juni 2026 Entlistungsanträge eingereicht werden können.
Das Online-Portal für Überprüfungsanträge (OFAC Reconsideration Portal) soll das Antragsverfahren für betroffene Unternehmen oder Personen straffen, indem es die Antragsteller anleitet, die erforderlichen Informationen bereits im Vorfeld bereitzustellen. Begleitend zu diesem neuen Portal aktualisiert das OFAC seine Website mit zusätzlichen Informationen zum Antragsverfahren.
Aktualisiert wurde die FAQ 897 und hinzugefügt wurde die FAQ 1261. Außerdem wurden zwei Leitfäden zu den Themen „Bewährte Vorgehensweisen bei Anträgen auf Streichung von der Sanktionsliste“ und „Was ein Antrag auf Streichung von der Sanktionsliste enthalten sollte“ veröffentlicht (nur in Englisch).
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