Importe in die USA: Das gilt ab September
Nach Stahl, Kupfer und Halbleitern werden nun Polysilizium und Drohnen mit Section 232-Zöllen belegt. Anwendungsbeginn für Drohnen ist der 3. September 2026, auf Polysilizium und bestimmte Folgeprodukte gelten die neuen Zölle ab 4. Dezember. Auch die Kontrollen werden strenger: Ab 18. September 2026 kann die US-Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) bei inkorrekten Angaben des Importer of Record (IOR) die IOR-Nummer sofort für ungültig erklären.

Importzölle auf Drohnen: Herkunft gewinnt an Bedeutung
Mit der Presidential Proclamation Adjusting Imports of Unmanned Aircraft Systems and Unmanned Aircraft Systems Components into the United States vom 13. August führen die USA neue Section-232-Zölle für Drohnen und Drohnenkomponenten ein: 100 % Zusatzzoll gilt für Drohnen über 25 kg, die mit Wärmebildkamera oder anderen sicherheitsrelevanten Komponenten ausgestattet sind (siehe Annex I). 25 % fallen für kleinere Drohnen unter 25 kg an (siehe Annex II).
Die Zölle auf Drohnen treten am 3. September 2026 in Kraft. Für bestimmte Komponenten (Annex III) gelten die Maßnahmen erst ab 9. Februar 2027.
Für Produkte aus der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Japan, Südkorea und Taiwan sollen die Zölle grundsätzlich 15 % nicht überschreiten, sofern nahezu alle kritischen Komponenten, Software und Technologien ebenfalls aus diesen Ländern oder den USA stammen. Die Herkunft der Komponenten und deren Nachweis beim Import in die USA spielen künftig für europäische Drohnen daher eine wichtigere Rolle. Diese Sonderregel und die betroffenen US-HTS mit den jeweiligen Zöllen sind in Annex IV aufgeführt.
Polysilizium: Strategischer Rohstoff mit Mindestpreis
Nach Halbleitern nimmt die Presidential Proclamation Adjusting Imports of Polysilicon and its Derivatives into the United States vom 6. August auch die vorgelagerte Lieferkette ins Visier: Polysilizium wird als strategischer Rohstoff behandelt, dessen Import künftig durch Mindestpreise und Zölle gesteuert werden soll, um die US-Produktion von Solarzellen und Halbleitern zu stärken. Dabei ist der Mindestpreis ein neues Instrument der US-Zollpolitik. Er kann zukünftig angepasst werden und wer unter dem Mindestpreis importieren will, muss einen Sonderzoll in Höhe der Differenz zwischen geringerem Preis und Mindestpreis als Sonderzoll zahlen.
Die gleichzeitig eingeführten Section-232-Zölle für Polysilizium und daraus hergestellte Solarprodukte gelten ebenso wie die Mindestpreise ab 4. Dezember 2026. Die Höhe der Zusatzzölle liegt bei 15 %.
Für Produkte aus der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Japan, Südkorea und Taiwan soll auch bei Polysilizium die gesamte Abgabenbelastung 15 % nicht überschreiten. Liegt der MFN bereits bei über 15 %, so wird kein weiterer Zoll addiert. Liegt er darunter, so gelten 15 %.
Inzwischen fragen sich daher viele: Welche Zölle können kumuliert werden und welche nicht? Die entsprechenden Rechtsakte liefern die relevanten Informationen und GTAI bietet eine Übersicht.
Notice vom 19. August: So sieht die US-Zollreform konkret aus
Am 3. Juni 2026 kündigte das Weiße Haus mit der Executive Order #14411 Strengthening Customs Enforcement eine Zollreform an, die sich hauptsächlich um die Anforderungen an „Importer of Record” (IOR) kümmern soll. Mit der Notice vom 19. August sind die ersten Schritte nun konkretisiert: CBP wird ab 18. September 2026 die Angaben im Formular 5106 (Importer Identify Form) genauer prüfen und ggf. Konsequenzen ziehen. Die Eckpunkte der Notice vom 19. August
- Daten- und Offenlegungspflicht: Name, Steuernummer und Kontaktdaten des Importeurs müssen korrekt, vollständig und überprüfbar sein. Broker o. ä. können nicht mehr hinterlegt werden.
- Customs Broker können nur noch mit Vollmacht „Power of Attorney“ (POA) direkt vom Importeur tätig werden.
- Know-Your-Importer: IOR-Nummernvergabe unterliegt einem schärferen Prüfprozess
- Vereinfachte Verfahren: Nur noch US-amerikanische IOR dürfen sogenannte informal entries mit einem Warenwert von weniger als 2.400 US-Dollar einreichen.
- Bei Verstößen kann die IOR-Nummer sofort entzogen werden (void). Außerdem können weitere Strafmaßnahmen eingeleitet werden.
Es ist zu erwarten, dass die in der Executive Order #14411 angekündigten Mindestanforderungen an Sicherheiten wie Bürgerschaften oder Vermögenswerte in den USA und die Mindeststrafen („minimum mitigation floor“) folgen werden.
Flankiert wird diese Zollreform von dem Vorhaben, eine „Detective Border“ zu errichten. Im Bericht The Great Transshipment Scam hat das Weiße Haus am 13. August 2026 bereits aufgezeigt, wie die Zollbehörde CBP mutmaßliche Umladungen ("transshipments") über Drittstaaten erkennen und ahnden soll.
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Nachtrag: Seit 15. August 2026 gilt außerdem ein Zollkontingent für Einfuhren von Produkten mit Quarzoberflächen (GTAI). Dieses basiert auf Section 202 des Trade Acts von 1974 und betrifft die Zolltarifnummern 6810.99.0020, 6810.99.0040 und 7020.00.6000.
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