Aktualisierte CBAM-Standardwerte und neue Leitfäden der EU
Am 10. August 2026 wurden die korrigierten Standard-Emissionswerte im Excel-Format veröffentlicht, die rückwirkend seit Januar 2026 gelten. Außerdem stellt die EU-Kommission neue Hilfsmittel zur Umsetzung der CBAM-Vorschriften in der Regelphase zur Verfügung. Zehn zum Teil sektorspezifische Leitfäden richten sich insbesondere an Anlagenbetreiber im Drittland. Am 24. August ist eine separate Leitlinie erschienen, die sich an Verifizierer und Akkreditierungsstellen von CBAM-Berichten richtet.
Korrektur der Standardwerte
Wenn Unternehmen für importierte CBAM-Waren keine Emissionsdaten von Lieferanten einholen können, dürfen Standardwerte für die Kalkulation genutzt werden. Ende Juli 2026 wurden diese durch die EU-Kommission korrigiert und sind rückwirkend anwendbar ab 1. Januar 2026. Seit 10. August bietet die EU-Kommission diese in einer Excel-Tabelle zum Download an. Laut der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) wurden dadurch u. a. fehlerhafte KN-Codes, die Angabe von Einheiten sowie Standardwerte für einzelne Länder korrigiert: Änderung der Standardwerte-Verordnung. Bitte beachten Sie, dass diese Werte noch nicht eingeflossen sind in den kostenfreien CBAM-Kalkulator der niederländischen Emissionsschutzbehörde.
Leitfäden für Anlagenbetreiber
Für EU-Unternehmen kann es besonders herausfordernd sein, verlässliche Emissionswerte von Herstellern im Drittland für CBAM-relevante Waren zu erhalten. Die tatsächlich anfallenden Emissionswerte sind in den meisten Fällen günstiger als die veröffentlichten Standardwerte. Für Importeure und Anlagenbetreiber im Drittland stehen ab sofort Leitfäden zur Erläuterung der CBAM-Vorschriften in englischer Sprache zur Verfügung.
- Einführung in CBAM-Konzepte
- Kurzer Leitfaden für Nicht-EU-Betreiber
- Berechnung der eingebetteten Emissionen
- Berechnung der Anpassung der kostenlosen Zuteilung
Zusätzlich informieren sechs sektorspezifische Leitfäden über die Besonderheiten bei der Herstellung von Zement, Wasserstoff, Düngemitteln, Eisen und Stahl, Aluminium und Strom.
Überprüfung von Emissionsdaten
Die CBAM-Verordnung sieht vor, dass die Emissionsberichte von Nicht-EU-Betreibern durch CBAM-Verifizierer überprüft werden. Diese Unternehmen stehen unter Aufsicht der nationalen Akkreditierungsstellen. Seit 24. August 2026 hat die EU-Kommission nun einen gesonderten Leitfaden zum Download zur Verfügung gestellt: Guidance on CBAM verification and accreditation for verifiers and National Accreditation Bodies
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